Vater erschoss Sohn: Behörde sieht kein Versagen

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Quelle, Zitat, Kronen Zeitung: „Der Gerichtshof kam zu der Ansicht, dass die Behörden eine eigenständige, proaktive und umfassende Risikobewertung hinsichtlich der möglichen Ausübung von Gewalt vorgenommen hatten, aufgrund derer ein polizeiliches Betretungsverbot für die Wohnung erlassen worden war. Deshalb wurde…

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