Jener Mann der auf einer Ferieninsel für den Tod von sehr vielen jungen Menschen in Haft sitzt, könnte bald frei sein.
ZITAT oe24.at: “Das sagte sein Anwalt. Breivik wurde 2012 für den Mord an 77 Menschen auf der Insel Utöya zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach zehn Jahren Haft kann nach norwegischem Recht eine Entlassung auf Probe beantragt werden.”
Darf man da Massenmörder schreiben? Ich würde es nicht schreiben, die ziehen einem auch nach Norwegen ins Gericht.
Die Hinterbliebenen leiden, weinen, kann man sich ja denken.
So ist es, nun mal wir können es nicht ändern und wenn wir zuviel schreiben, sind uns sofort die Hände gebunden.
Ich weiß nicht ob die überlebenden die bis heute leiden und die Angehörigen, der verstorbenen etwas unternehmen, doch sie können nichts unternehmen. Und werden schweigen müssen. Auch als Terrorist darf man den Mann von damals wahrscheinlich nicht bezeichnen. Die Abmahnanwälte lauern. Und ihr Mandant hat sicher noch viel vor.
Ich weiß nicht einmal ob man noch Opfer schreiben darf, gibt es sicher auch einen § für, mit Abmahnkosten.