Achtung Hundehalter: Neue Gesetze zur Sicherheit der Menschen werden verlangt

947051 / Pixabay

Nach dem tragischen Vorfall mit dem kleinen Kind.

Gesetzesänderung: Noch mehr Schule für Herrl, Frauchen und Hund.

Hier der Vorbericht

Nun hat sich Frau Minister Hartinger Klein eingeschaltet und schreibt folgendes in einer Aussendung.

Hundehaltung: BM Hartinger-Klein fordert einheitliche rechtliche Sicherheitsregelung für ganz Österreich.

Vollzug des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen ist derzeit Landessache – Vollzugsbeirat soll Vereinheitlichung ausarbeiten.

– „Der aktuelle Vorfall in Wien, bei dem ein einjähriger Bub von einem Rottweiler angegriffen und lebensgefährlich verletzt  wurde, zeigt die Notwendigkeit einer einheitlichen rechtlichen Sicherheitsregelung für alle Bundesländer“, erklärt Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein.

   Derzeit gelten, neben den allgemeinen Bestimmungen im Tierschutzgesetz, für die Haltung von Hunden spezielle Mindestanforderungen, die aus der 2. Tierhaltungsverordnung (THVO) ersichtlich sind.
Der Vollzug des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Verordnungen ist Landessache. Bundesministerin Hartinger-Klein sieht deshalb die Notwendigkeit einer übereinstimmenden Vorgehensweise der Länder gegeben. „Um einen einheitlichen Vollzug in ganz Österreich zu haben, wurde der Vollzugsbeirat eingerichtet“, so Hartinger-Klein. Eine der Aufgaben dieses Gremiums ist es, Richtlinien, die für einheitliche Vollziehung des Tierschutzgesetzes in den Ländern notwendig sind, zu erarbeiten.

„Während Wien und Niederösterreich für bestimmte Hunderassen verpflichtend einen Hundeführschein vorschreiben, wird etwa in Oberösterreich ein allgemeiner Sachkundenachweis für das Halten von Hunden und ein erweiterter Sachkundenachweis für auffällige Hunde verlangt“, so Hartinger-Klein. Wenn ein Hundehalter in ein anderes Bundesland übersiedelt, bestehen dann ganz andere Anforderungen, denn die Bestimmungen sind in jedem Bundesland anders. „Aus diesem Grund brauchen wir eine einheitliche Regelung, was die Ausbildung der Hundehalter und die Klassifizierung der Rassen betrifft“, fordert die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz abschließend.

Der Hundeführerschein wird bald nicht mehr reichen. Dieser Skandal hat viel aufgewirbelt.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)