Nun sahen sich Mutter und Tochter vor Gericht wieder.
Eine 48-jährige Frau durfte ihr Kind nicht sehen, die Obsorge hatte die Oma (74). Dafür stieß die Akademikerin ihre Mutter über die Kellertreppe.
HEUTE: Die intelligente 48-Jährige wollte beim Prozess eine bedingte Einweisung in eine Anstalt erwirken, doch der Gutachter machte der Angeklagten einen Strich durch die Rechnung. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: Einweisung in eine Anstalt.
Hier der ganze Artikel