AMS Leaks: Gab es 2015 echt fast 22 %, bzw. 1 Mio. Arbeitslose?
In einer lapidaren Kurzmeldung des AMS, wo man sich über den Anstieg der Bezugs-Sperren freut, ist eine ungeheure Zahl versteckt: 2015 sei die “Zahl der von Arbeitslosigkeit Betroffenen um 3,1 % auf 950.926 gestiegen“!
Nach dem Schock beginnt man zu recherchieren, wo kommt das her, wie kommen die darauf und was würde das rechnerisch für eine Arbeitslosenquote ergeben?
Wenigstens letzteres ist einfach zu ermitteln:
Auch wenn man nur auf die statistischen Zahlen von 2013 zurückgreifen kann (Quelle: Statistik Austria), so kann man doch sagen, dass Österreich so ca. 4,4 Mio. Erwerbstätige hat und wenn man die Arbeitslosenquoten-Formel anwendet, kommt man auf eine Quote von 21,6 % !
Wenn man das nicht mit den nationalen Eigen-Rankings oder dem EUROSTAT Modell auswertet, sondern nach dem weltweiten ILO/LFC Berechnungsmodell – dann sind wir eh bald das Schlusslicht dieser Welt …
Aber hoffentlich liegt dem ganzen nur eine Pippi Langstrumpf Rechenmethode zugrunde, immerhin können die Leute das schon ganz gut – wie die Absurditäten rund um den AMS-Kompetenzcheck zeigten …
(sa.: 2. Absatz von https://zeitimblick.info/am-tag-der-arbeit-ist-der-bundesadler-auf-halbmast/)
AMS: Arbeitslosengeld-Sperren im Vorjahr leicht gestiegen
2015 wurden 102.431 mal Sanktionen gesetzt – Um 1.241 oder 1,2% öfter als 2014 – Zahl der von Arbeitslosigkeit Betroffenen im Vorjahr um 3,1% auf 950.926 gestiegen
Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist im Jahr 2015 um 1.241 oder 1,2 Prozent auf 102.431 gestiegen. Nur etwa 14 Prozent der Sperren betrafen die eigentlichen „Missbrauchsfälle“ (nach § 9 und § 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes/ALVG).
Konkret gab es somit 14.260 (plus 722 bzw. 5,3%) Sperren wegen Verweigerung oder Vereitelung einer Arbeitsaufnahme oder Schulungsmaßnahme (nach § 10 ALVG). In einem solchen Fall wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt. Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit (nach § 9 ALVG) kann das Arbeitslosengeld auch ganz gestrichen werden. Das kam 2015 in 225 Fällen vor (plus 28 bzw. 14,2 %).
“Mit der gestiegenen Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen stieg 2015 auch die Zahl der Rückmeldungen der Unternehmen, die für das AMS Ausgangspunkt der Sanktionen wegen Missbrauchs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe waren“, so Johannes Kopf, Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich.
57 Prozent der Sanktionen wurden 2015 wegen Versäumnis eines Kontrolltermins (§ 49 ALVG) verhängt. Bleiben Jobsuchende dem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern, kann das Arbeitslosengeld bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme (meist wenige Tage) vorübergehend gestrichen werden. Im Vorjahr war dies 58.694 Mal (plus 1.850 bzw. 3,3%) der Fall.
Bleibt noch zu bemerken, dass dieser Jubel über die wieder gestiegenen Sperren einen eigenen Artikel wert wäre. Denn das nun noch mehr Betriebe mitmachen ist auch traurig – denn die sind zum Teil selber Schuld das die Leute davonlaufen, noch bevor sie dort anfangen …