Angeblich mit Umbringen bedroht: Es muss die Unschuldsvermutung gelten

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Wie ich eh schon schrieb, in manchen Redaktionen müssen ja die Anwaltsschreiben aus und ein flattern.

So wird von Mord, Umbringen bedroht und vieles mehr geschrieben: Darf man laut unseres Rechtsstaates nicht, außer der mutmaßliche Täter ist verurteilt, aber auch dann können Fallen für die Redaktionen lauern.

Man darf auch nicht einen Verurteilten weder  abwerten noch diskriminieren. Dazu komme ich aber auch in weiteren Teilen.

Deshalb wundere ich mich als Bloggerin warum gewisse Redaktionen immer wieder die selben “Fehler” machen.

Auch mit dem Umbringen soll gedroht worden sein.

In der Überschrift schreibt dieses Medium aber: Mit Umbringen bedroht, was strafbar ist.

Die Polizei schreibt ebenfalls von Nötigung und absichtlich schwerer Körperverletzung, was unter Umständen strafbar sein könnte, es steht auch nichts von der Unschuldsvermutung.

Polizeibericht: Da sieht man wie absurd entweder Gesetze sind? Doch diese darf man nicht infrage stellen. Die Gier mancher Anwälte ist mehr als absurd. Aber das Mediengesetz, was mehr als absurd in manchen Ausle…