Anzeigenflut für Coronavirus-Verstöße ruft Volksanwaltschaft auf den Plan

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„Seit dem Inkrafttreten der Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus hat sich Österreich verändert.“ Zu diesem Schluss kommt FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer. Im Zusammenhang mit der Kontrolle der Maßnahmen hagelte es eine richtige Anzeigenflut. Immer wieder werden Fälle bekannt, wo Menschen für eigentlich erlaubte Freizeitbeschäftigungen angezeigt werden – oft aufgrund der Hinweise von Passanten oder Nachbar. „Mancherorts hat sich ein richtiges Denunziantentum entwickelt, wie es Österreich seit Metternichs Zeiten nicht mehr erlebt hat“, so Norbert Hofer.

Vor allem in Wien werden besonders viele Verstöße gegen die Coronavirus-Bestimmungen angezeigt. Selbst der Wiener Polizeipräsident bezeichnete so manches Handeln als „übereifrig“. In das Wirrwarr hat sich dankenswerterweise Volksanwalt Walter Rosenkranz eingeschaltet. Hofer: „Ich bedanke mit beim Volksanwalt dafür, dass er nun die Anzeigen- und Strafpraxis amtswegig prüfen will. Bei aller Ernsthaftigkeit des Themas Coronavirus darf es nicht zu einer Willkür durch die Exekutive kommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Polizistinnen und Polizisten nichts Unrechtes im Sinn haben. Sie sind vielfach Opfer unpräziser Erlässe und sich widersprechender Verordnungen.“

Hofer appelliert an die Exekutive, mehr mit Abmahnungen und Aufklärung zu arbeiten – vor allem dann, wenn jemand erstmals – und vielleicht auch nicht wissentlich – gegen eine der Bestimmungen verstößt. Norbert Hofer: „Viele Menschen, die nun mit hohen Strafen belegt wurden, leiden aufgrund der Coronavirus-Krise oftmals ohnehin schon unter Existenzsorgen und sind akut von Armut bedroht.“

Strafverfügung Treppelweg

Aus gegebenem Anlass darf die Wiener Magistratsdirektion – Magistratische Bezirksämter (MBÄ) darauf hinweisen, dass im Fall: Mann sitzt auf Parkbank am Treppelweg und wird gestraft, weil Personen, die an ihm vorübergehen, nicht den nötigen Sicherheitsabstand halten, nach Rücksprache mit der Polizei, das Strafverfahren einzustellen ist. „Aus derzeitiger Sicht erfüllt der zugrunde liegende Sachverhalt nicht den Tatbestand des COVID-19-Maßnahmengesetzes,“ so der Leiter des MBA 2/20, Mag. Oliver Birbaumer.

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Willkür der Exekutive, Hofer.

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