Wenn es nach dem Wahlprogramm der „neuen ÖVP“ geht, soll der Arbeitnehmerschutz in Österreich massiv geschwächt werden. Sebastian Kurz will nämlich das Arbeitsinspektorat „neu aufstellen“. Im Klartext heißt das: weniger Kontrollen durch die Arbeitsinspektion, niedrigerer Strafrahmen bei Übertretungen. „Mit uns nicht!“, sagt dazu AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Die Arbeitsinspektion leistet wertvolle Arbeit für die Lebensqualität und Gesundheit der Beschäftigten. Letztlich profitieren auch die Unternehmen davon. Diese wichtige Institution zu schwächen, wäre ein Fehler. Im Gegenteil: Ein Ausbau der Kompetenzen und der Ressourcen ist notwendig.“
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten Enormes, teilweise unter harten und sogar gesundheitsgefährdenden Bedingungen. Sie sollen nach einem Arbeitstag gesund nach Hause gehen und am Ende ihres Berufslebens ihren Ruhestand gesund genießen können. So einfach ist die Zielsetzung des Arbeitsinspektorats zu beschreiben. Folgerichtig wird auch die Zusammenarbeit des Arbeitsinspektorats mit den betrieblichen Akteuren/-innen durchwegs positiv gesehen.
Die bisher bekannten Ergebnisse einer von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebenen Studie, die in den nächsten Wochen veröffentlicht wird, zeigen das sehr deutlich: 57 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden und 49 Prozent der Sicherheitsvertrauenspersonen (die vom Arbeitgeber bestellt werden) bewerten die Zusammenarbeit positiv. Nur elf Prozent der Betriebsräte/-innen und sieben Prozent der Sicherheitsvertrauenspersonen bewerten sie negativ. Der Rest hatte keinen Kontakt mit der Arbeitsinspektion. Noch größer ist die Zustimmung in Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten, wo 75 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden die Zusammenarbeit als gut oder sehr gut bezeichnen. Hier bewerten neun Prozent die Zusammenarbeit als (eher) nicht gut, der Rest hatte keinen Kontakt.
Der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für das Jahr 2015 zeigt außerdem, dass die Aufregung um ein angeblich zu strenges Vorgehen den Fakten nicht standhält. 116.481 festgestellten Übertretungen (das ist Rekord) stehen 1996 Strafanzeigen gegenüber – nur jede 58. Übertretung hat also zu einer Strafanzeige geführt. So wenige Strafanzeigen gab es zuletzt 2006, bei lediglich halb so viel festgestellten Übertretungen. „Das Arbeitsinspektorate-Bashing, das in letzter Zeit in den Medien betrieben wird, hat jedenfalls mit der Realität wenig zu tun“, stellt AK-Präsident Kalliauer fest.
Die Arbeiterkammer fordert daher, dass die Arbeitsinspektion mit entsprechenden Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet und erweitert wird, damit eine umfassende und zielführende Kontrolle der geltenden Bestimmungen gewährleistet ist. Hier ist besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen zu legen und auch schärfer zu strafen, wenn Beratungen nicht fruchten.
Weitere AK-Forderungen:
- gesetzliche Strafbestimmungen für Unternehmen, die ihrer Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen nicht nachkommen
- einen Freistellungsanspruch für Sicherheitsvertrauenspersonen im Ausmaß von mindestens fünf Stunden monatlich sowie von mindestens einer Woche zusätzlich pro Funktionsperiode für Weiterbildung
- eine verpflichtende Beiziehung von Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsrat bei einer Betriebsbegehung direkt durch das Arbeitsinspektorat, verpflichtende Übermittlung der Protokolle durch das Arbeitsinspektorat
- Belegschaftsorgane/Personalvertretung als Partner im Sicherheits- und Gesundheitsschutz stärken
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