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Asyl: Evangelische Kirche verwehrt sich gegen Unterstellung von „Scheinkonversionen“ – Scharfe Kritik an Glaubensprüfungen.
Generalsynode: „Lehnen staatlichen Eingriff in die inneren Angelegenheiten der Kirche und damit in das Grundrecht auf Religionsfreiheit ab“
In einer Resolution hat sich die Generalsynode der Evangelischen Kirche A.u.H.B. einstimmig gegen den herrschenden Umgang von Gerichten und Behörden mit zum Christentum konvertierten Asylsuchenden ausgesprochen.
In der Resolution, die in der Sitzung des evangelischen Kirchenparlaments am Samstag, 7. Dezember – wenige Tage vor dem Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember – in St. Pölten verabschiedet worden ist, verwehren sich die Synodalen gegen die Unterstellung von „Scheinkonversionen“. Der Begriff tauche in Bescheiden immer wieder auf; die Behörden stellten damit zum Einen die Aufrichtigkeit der Konversion in Frage, zum Anderen das Urteil der Pfarrerinnen und Pfarrer, die die betreffende Person zur Taufe zugelassen haben: „Die Generalsynode verwehrt sich dagegen, dass geistliche AmtsträgerInnen und ihre Arbeit dergestalt durch Behörde oder Gerichte in Misskredit gebracht werden.“
„Glaubensprüfungen erinnern an Gegenreformation“
Scharfe Kritik kommt auch an der gängigen Praxis, Asylwerbende Befragungen zu ihrem Glauben zu unterziehen: „Abgesehen davon, dass es sich dabei – unangemessener Weise – mitunter um Fachfragen auf Matura-Niveau oder um Fachfragen, welche die katholische Tradition betreffen, handelt, erinnern derartige Glaubensprüfungen an die Zeit der Gegenreformation, als sich Evangelische auch Glaubensprüfungen unterziehen mussten und des Landes verwiesen wurden, wenn sie diese nicht bestanden“, heißt es in dem Text der Resolution. Eine derartige Prüfung von Fachwissen sei für die Synode kein probates Mittel, um eine „tatsächliche Hinwendung zu Jesus Christus und zum christlichen Glauben“ festzustellen und entspräche nicht der evangelischen Glaubenspraxis.
„Die Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich lehnt sowohl die Durchführung von Glaubensprüfungen als auch die Beurteilung der Aufrichtigkeit der inneren Überzeugung von Konvertiten durch Behörde oder Gericht als staatlichen Eingriff in die inneren Angelegenheiten der Kirche und damit in das Grundrecht auf Religionsfreiheit ab“, heißt es wörtlich in der Resolution. Beides obliege ausschließlich geistlichen AmtsträgerInnen.
Die Generalsynode fordert in der Resolution die Behörden und Gerichte auf, Dokumente über Taufe oder Kirchenzugehörigkeit sowie das Urteil von Pfarrerinnen und Pfarrern anzuerkennen.
Es gehöre zu den Aufgaben und Kompetenzen der Pfarrer und Pfarrerinnen, die Aufrichtigkeit des Taufwunsches eines Taufbewerbers/einer Taufwerberin zu prüfen. Die Generalsynode hält ausdrücklich fest, dass AmtsträgerInnen der Evangelischen Kirche in Österreich ausschließlich nach eingehender Prüfung und entsprechender Vorbereitung die Taufwerber taufen, andernfalls würden den Pfarrerinnen und Pfarrern disziplinarrechtliche Konsequenzen drohen
An das Kultusamt und den für Kultusangelegenheiten zuständigen Minister appelliert die Synode, „in Hinkunft sicherzustellen, dass die Freiheit der Kirche in inneren Angelegenheiten im Kontext von Asylverfahren gewahrt bleibt und dass die tatsächliche Glaubenspraxis und Religionsausübung gewürdigt werden.“ Diese sei im Hinblick auf die befürchtete Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat weitaus relevanter als die Kenntnis von Bibelzitaten und Feiertagen.
Synodenpräsident Krömer: Arbeit der AmtsträgerInnen diskreditiert
„Mit den Prüfungen und der gängigen Praxis, Konversionen als unglaubwürdig einzustufen, wird das Urteil des jeweiligen Pfarrers oder der Pfarrerin als nicht relevant abgewiesen. Damit wird zugleich die Arbeit der Amtsträgerinnen vonseiten der Gerichte diskreditiert“, erklärt Synodenpräsident Peter Krömer.
Bischof Chalupka: Doppelmoral benennen
Bischof Michael Chalupka ortet bei der Abschiebung von Christen in Länder wie Afghanistan eine „Doppelmoral, die benannt werden muss“: „Wenn sich die österreichische Bundesregierung gegen Christenverfolgung stellt und zu ihrem Thema macht, dann kann es doch nicht sein, dass Christinnen und Christen durch die Abschiebung ganz bewusst der Verfolgung ausgesetzt werden.“
Bekräftigt wird in der Resolution die schon mehrfach geäußerte „tiefe Skepsis“ gegenüber der Verstaatlichung der Asylrechtsberatung. Hier fordert die Evangelische Kirche die Rücknahme des umstrittenen Gesetzes, „denn die Rechtsberatung und Rechtsvertretung muss die Interessen und Parteienrechte von Schutzsuchenden vor Gericht bestmöglich wahren und unabhängig sein“. Nur so könne Österreich seinen Verpflichtungen aus der Europäischen Grundrechtecharta und der Menschenrechtskonvention entsprechen.
Weiters erinnert die Generalsynode an ihre Forderungen nach Respekt vor der Arbeit haupt- und ehrenamtlicher kirchlicher Helferinnen und Helfer, die Asylwerbende im Verfahren begleiten, einer dezentralen Unterbringung von Aslysuchenden in von Hilfsorganisationen betreuten Quartieren, dem Aussetzen von Abschiebungen nach Afghanistan und legalen Wegen, das Recht auf Asyl in Anspruch zu nehmen.
Gefeiert wurde im Rahmen der Synode, die am Samstag in St. Pölten zu Ende geht, auch die Gründung des Diakonie Flüchtlingsdienstes vor 30 Jahren.
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