Bargeld wird Wahlkampf Thema: Wird Bargeld auch 2023 Wahlkampfthema?

Bru-nO / Pixabay License

Bargeld und Bankomaten sind schon 2023 Wahlkampfthema.

2015 Bargeld wurde zum Wahlkampfthema gemacht: 2023 wiederholt sich dieses Thema. Die Vorbereitungen auf die Wahlen 2024 sind bereits voll im Gange.

Nehammer und die ÖVP: Bargeld ist wieder Wahlkampfthema. Ein erschreckender Artikel zum Thema Bargeld und Banken auch in der heutigen Krone Bunt.

Bargeld und die Macht der Banken und Politik. Wie uns Brüssel auch hier lahmlegt. Und wie die Banken immer reicher werden.

Bargeld in aller Munde. Bei uns kann man heute schon bei Bankomaten nur 400 Euro abheben pro Tag, anderswo zwischen 500 und 1000 Euro.

Die Banken verdienen an Gebühren eine goldene Nase.

FPÖ – Kickl/Fuchs: Gewinnmaximierung der Banken auf Kosten der Kunden beenden – durch eine Übergewinnsteuer oder eine höhere Bankenabgabe

Bis jetzt gibt nur der Kunde einiges ab: Die in der Krone Bunt heute steht.

ÖVP-Finanzminister Brunner ist gefordert – auch „Scheingewinnbesteuerung“ von Sparzinsen muss abgeschafft werden

„Die Sparer und Kreditnehmer sind die großen Verlierer, die Banken die großen Gewinner der Zinswende. Die Banken nutzen diese zur Gewinnmaximierung auf Kosten ihrer Kunden, insbesondere der Sparer. ÖVP-Finanzminister Brunner hat sich allerdings bei der von uns geforderten Übergewinnsteuer auf die Seite der Banken geschlagen. Eine Chance geben wir ihm noch: Er kann dem Treiben der Banken auch mittels einer Erhöhung der sogenannten Stabili…

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.