Die Lebensgefährtin hatte wie berichtet, dem Partner den Beatmungsschlauch gezogen, sie wollte ihm erlösen.
Einige Zeit danach ist die angeklagte aber selbst an Krebs erkrankt, auch darüber wurde berichtet.
Beatmungsschlauch gezogen: Drei Jahre teilbedingt wegen Mordes.
Kronen Zeitung: Quelle, Zitat:
Prozess um Sterbehilfe
„Ich habe ihn im Arm gehalten, habe ihm ein Busserl gegeben und gesagt: ,Das ist mein letzter Liebesdienst.‘ Dann habe ich die Schläuche gezogen“, beschreibt die Angeklagte (54) die letzten Minuten im Leben ihres Freundes. Sie hat den Mann, der im Sterben lag, im Wiener AKH getötet. Dennoch lautet die Anklage auf Mord.
Das Urteil: wieder drei Jahre Haft, davon eines unbedingt, nun aber wegen Mordes. Womit eine Fußfessel möglich ist. Nicht rechtskräftig. Erst kürzlich wurde das Verbot der Beihilfe am Suizid aufgehoben. Was rechtlich für den aktuellen Fall aber ohne Bedeutung ist.