Bei dem Täterschutz braucht sich keiner wundern auch heute sind die Medien voll mit Gewalt gegen Frauen und Kinder

Gewalt
Foto: zib pixabay

Interventionsstelle gegen Gewalt: Was wenn in diesem Fall die Gewalt von der Justiz selbst ausgeht? Was ist dann so eine Stelle wert?

COVID ist auch ein Thema: Da kommen mitten im Lockdown fremde Menschen und zerren ein Kind (4) von der Mutter weg. Alles mit der Absegnung der Justiz!

Frau Zadic, Sie sind die Justizministerin, was soll dieser Brief? Da sagen Sie und andere wie Raab noch: Frauen sollen sich Hilfe suchen! Frauen die dann so enden wie diese Dame und dieses Kind in dieser grausamen Geschichte?
Das Gericht, der Gerichtsvollzieher, hat ein Kind (4) aus dem Bett gezerrt. Keine privaten Personen.

Hier war der Täter das Gericht selbst: §§§§§ wichtiger als Kinderwohl und Mutterfriede. Die Mutter hat nach Jahrelangen Leiden endlich den Weg nach Hause geschafft mit ihrer  Tochter (4) wollte die Frau sicher in der Heimat leben. Was alles möglich in Österreich ist, in einer Demokratie, Menschenrechte und Personenrechte am Papier, hat vielen mehr als einen Schlag versetzt. Die Justiz scheint ein Staat im Staat zu sein? Was geschieht hier?

Kein Vater, keine Mutter! Der Gerichtsvollzieher, hat das Kind wie eine Ware behandelt und das Kind hat jetzt ein schweres Trauma, ebenso wie die Mutter, wie die Kronen Zeitung berichtet hat.

Dieser Brief klingt wie Hohn der Justiz auf Hilfesuchende, Frau Zadic. Was diesem Kind und der Mutter angetan wurde, wer dies zu lesen bekommt muss endlich handeln, wie es hier zugeht! Wie es in der Justiz zugeht.

Wo Menschen ihr Recht suchen, finden viele nur Schmerz, Leid und Trauer.

4-jähriges Kind von Mutter gewaltsam weggerissen!

Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie ersucht Justizministerin Alma Zadić dringend, eine unabhängige Kommission zur Sicherung des Kindeswohls einzurichten.

Wenn diese Gewalt von der Justiz selbst ausgeht, was dann?

Am 20. Jänner 2022 wurde die 4-jährige Diana vom Gerichtsvollzug und einem Polizeikommando gewaltsam aus dem Bett gerissen und im Pyjama, in vollster Angst und durchnässt, zu einem vor der Haustür wartenden Auto gebracht. Sie durfte weder persönliche Gegenstände mitnehmen, noch sich von ihrer Mama oder den Großeltern verabschieden. Seit zweieinhalb Jahren lebte Diana mit ihrer Mutter, ihrer engsten Bezugsperson von Geburt an, in Österreich. Nun wurde sie gegen ihren Willen zum Kindesvater, vor dem sie Panik hat, in die USA regelrecht verfrachtet.

Dieser menschenunwürdige Akt stellt aus Sicht des Opferschutzes eine schwerste Kindeswohlgefährdung mit unabsehbaren Folgen einer schweren Traumatisierung dar. Auch wenn die Behörden einen rechtsgültigen Beschluss, wie in diesem Fall einen Rückführungsbeschluss nach dem Haager Übereinkommen, vollziehen, so sind doch die Gerichte dafür verantwortlich, dass in jedem Stadium des Verfahrens das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen muss. Dieser Grundsatz wurde bei Diana missachtet, obwohl Kinderrechte in der österreichischen Verfassung verankert sind!

Auch die Kinderschutzeinrichtungen waren machtlos. Das Gericht hat dies entschieden und kein Wunder das 80% und darüber kein Vertrauen in diesen Rechtsstaat haben.

Ein überaus großes Problem stellt auch die Tatsache dar, dass häusliche Gewalt in derartigen Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt wird. Diana hat mehrfach psychische und auch manifeste Gewalt durch den Kindesvater erlebt – auch die Mutter erlebte psychische und sexuelle Gewalt. Laut Istanbul Konvention ist die Gewalt in allen Verfahren zu berücksichtigen und der Schutz der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. Auch die Haager Konvention sieht im Artikel 13 vor, dass Rückführungen in Fällen von Gewalt nicht erfolgen dürfen. Die Istanbul Konvention des Europarates zur Verhinderung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt betont ebenfalls, dass Kinderrechte Vorrang vor Elternrechten haben und dass der Schutz vor Gewalt im Zentrum stehen muss. Dies ist leider häufig nicht der Fall, wodurch Kinder zu Schaden kommen. Ein bestürzendes Beispiel ist auch die Ermordung des 6-jährigen Mädchens im Bezirk Neunkirchen Mitte Jänner 2022. Der Vater war den Behörden wegen Gewalt und Drohungen mit dem Umbringen bekannt gewesen. Aber trotzdem wurde das Kind nicht ausreichend vor ihm geschützt.

Die Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie ersucht die Justizministerin dringend, Diana zu helfen und für derartige Fälle eine unabhängige Kommission zur Wahrung des Kindeswohls einzurichten. Darüber hinaus ist es dringend notwendig, im Ministerium eine laufende Arbeitsgruppe zum Thema „Prävention von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt“ einzusetzen, um Opfer effektiv zu schützen und die Maßnahmen der Istanbul Konvention konsequent umzusetzen. In beiden Gremien sollen Expert*innen aus Opferschutzeinrichtungen vertreten sein und gehört werden.

Es ist auch dringend erforderlich, dass Opfer von Gewalt in Zivilverfahren juristische Prozessbegleitung durch Anwält*innen erhalten. Die Opfer sind überwiegend Frauen, die sich häufig keine Rechtsvertretung leisten können, denn Männer verfügen im Allgemeinen über höhere Einkommen und „klagen die Frauen nieder“. Dieser Fakt führt dazu, dass meistens Frauen und deren Kinder einen erschwerten Zugang zum Recht haben und ihre Rechte in weiterer Folge nicht durchgesetzt werden können.

Schützen wir alle Opfer effektiv vor Gewalt!


Wieder mehrere Angriffe auf Frauen: Wieder sind die Polizeiberichte voll. Und wieder können die mutmaßlichen Täter auf tausende Euros hoffen, Klagewert, wenn wer Mörder schreibt.

Wie berichtet, bei 11.000 bis 50.000 Euro und mehr.

Wieder wimmelt es in den Medien nur so von Tätern, Mördern, etc. Und wieder freuen sich die Abmahnanwälte und lassen schon fleißig von den Strafgerichten ausschicken.

Neues Leben, neue Identität und viel Geld durch die Abmahnungen an die Medien. Gewinner ist der mutmaßliche Täter, der mutmaßliche Frauenmörder, Totschläger. Der Rechtsstaat macht es möglich.

Normal oder nicht normal, wird nicht gefragt: Die Bevölkerung selbst ist nicht in der Lage dieses Unrecht zu erkennen. Oder scheint nicht in der Lage dazu zu sein.

Die Politik ist es schon gar nicht und die Justiz erst recht nicht.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.