„Die Einführung des ‚grünen Passes‘ in Österreich dreht die alte Normalität auf den Kopf. Ab nun ist man nämlich nicht mehr gesund, wenn man nicht krank ist, sondern man ist gesund, wenn man es bewiesen hat – das ist ganz einfach eine Beweislastumkehr.“ Mit diesen Worten kommentierte die freiheitliche Sozialsprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch die von ÖVP und Grünen eingebrachte Novelle des Epidemiegesetzes, welche den ‚grünen Pass‘ ermöglichen wird.
„Mit dieser Gesetzesnovelle schafft die türkis-grüne Bundesregierung den gehorsamen Bürger, der brav mitspielt und seinen Gesundheitszustand regelmäßig vorlegt. Der nächste Schritt wird wohl sein, dass all jene, die sich der Zwangsimpfung entziehen wollen, ihren Zwangstest selbst bezahlen müssen. Quasi als Strafaktion, womöglich auch in der Ordination von Minister Mückstein, zu den gerade bekanntgewordenen Wucherpreisen“, so Belakowitsch.
„Das ganze Thema um Tests und Impfungen lässt auch immer skurrilere Blüten treiben. So werden Schüler dreimal pro Woche getestet, die Mitarbeiter des LKH Graz aber nur einmal. Auch die gesundheitlichen Auswirkungen der Impfung sind noch nicht wirklich bekannt, außer, dass sie einen selbst für kurze Zeit schützen kann, aber nicht den unmittelbaren Mitmenschen. All das zeigt uns auf, dass es diese Regierung mit den Grundrechten nicht ernst meinen kann“, betonte Belakowitsch.
COVID-19-Pandemie: Nationalrat ebnet Weg für den Grünen Pass.
Gesundheitsminister Mückstein: Grüner Pass ermöglicht Weg zurück ins alte Leben.
Mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien ÖVP und Grüne sowie der SPÖ und der NEOS hat der Nationalrat in seiner heutigen Sondersitzung die Grundlagen für die zweite Phase zur Einrichtung des sogenannten Grünen Passes in die Wege geleitet (die ersten Schritte dafür setzte der Nationalrat in seiner Sitzung am 25. März – siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 366/2021). Der Grüne Pass soll entweder mittels QR-Code oder als PDF-Dokument den Nachweis liefern, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Es handelt sich dabei um die österreichische Version, die mit jener der EU kompatibel sein wird. Der digitale grüne Pass der EU soll dann am 1. Juli kommen und das Reisen innerhalb der EU erleichtern.
Durch die Unterstützung der SozialdemokratInnen für die entsprechenden Änderungen im Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz dürfte auch im morgigen Bundesrat eine ausreichende Mehrheit gesichert sein. Strittig waren insbesondere jene Passagen im ursprünglichen Entwurf zum Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz, die ein umfassendes Datenregister in pseudonymisierter Form vorsahen. Ebenso stieß die Möglichkeit, Bewegungsprofile von BenützerInnen des Grünen Passes erstellen zu können, auf Widerstand. Die Regierungsparteien konnten sich schließlich mit der SPÖ auf einen Gesetzestext einigen, der den datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung trägt. Der angenommene Abänderungsantrag enthält die betreffenden Textstellen nicht mehr, somit konnte die Gesetznovelle mit breiter Mehrheit beschlossen werden. Lediglich die FPÖ sprach sich gegen die Vorlage aus. In den Augen der Freiheitlichen widerspricht der Grüne Pass den verfassungsrechtlich verankerten Grund- und Freiheitsrechten.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Europaministerin Karoline Edtstadler sprachen von einem “guten Tag”, da das Gesetz den Weg zurück ins alte Leben ermögliche. Aber auch die positive Entwicklung der Pandemie in Österreich und der Rückgang der Zahl an Spitalsaufenthalten von COVID-19-Erkrankten insbesondere in den Intensivstationen mache Hoffnung, sagte Mückstein. Dennoch mahnte der Gesundheitsminister weiterhin zur Vorsicht.
Neben dem Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz legte der Nationalrat die gesetzliche Basis dafür, dass Gratis-Antigen-Tests für Gastronomie und Tourismus bereitgestellt werden und öffentliche Apotheken einen Kostenersatz für die Verteilung von Impfstoffen und den Ausdruck von Impfbescheinigungen erhalten.
In einem Entschließungsantrag machten die SozialdemokratInnen auf die “unsichtbaren Heldinnen und Helden” während der Pandemie aufmerksam und forderten für diese Gruppe einen “Corona-Bonus”. Sie traten dafür ein, den ArbeitnehmerInnen in den Bereichen der Daseinsvorsorge und anderen unverzichtbaren Branchen, wie zum Beispiel im Lebensmittelhandel, eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen. Diese Initiative wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Verena Nussbaum (SPÖ) forderte darüber hinaus eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal.
Auch die Freiheitlichen kamen mit ihrem Entschließungsantrag nicht durch. Sie drängten auf ein verfassungsrechtlich garantiertes Diskriminierungsverbot für BürgerInnen, die den “Grünen Pass” nicht in Anspruch nehmen oder verwenden. Zudem sprachen sie sich für einen vollen und uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen für Ungeimpfte, Ungetestete, Genesene und Gesunde ein.
Der Grüne Pass – Eckpunkte
Die heute beschlossene Novelle zum Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz konkretisiert unter anderem die schon im Rahmen der letzten Novelle festgelegten rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Einsatz der Nachweise für Geimpfte, Genesene und Getestete. Alle drei Zertifikate, die mit einem individuellen QR-Code versehen werden, werden sowohl in digitaler als auch in ausgedruckter Form als Eintrittstests für Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Theater etc. anerkannt. Die Regelungen stehen in engem Zusammenhang mit dem auf EU-Ebene geplanten “digitalen COVID-19-Zertifikat”, auf das sich das Europäische Parlament und der Rat erst vor Kurzem geeinigt haben.
Zum Zweck der Ausstellung und Bereitstellung der Zertifikate auf nationaler Ebene hat der Gesundheitsminister ein elektronisches Service (EPI-Service) einzurichten, das auch mit den inhaltlichen und technischen Vorgaben der EU kompatibel sein soll.
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