Asylantrag zugelassen und aus Schubhaft entlassen. Rechtsstaatlicher Vollzug ist sichergestellt.
Auf Grund der medialen Berichterstattung und zahlreichen missverständlichen Informationen im Asylverfahren betreffend Herrn Hossein K. besteht ein Interesse der Öffentlichkeit an einer sachlichen Information.
Herr Hossein K. hat nach seiner Festnahme einen sogenannten Folgeantrag gestellt. Folgeanträge sind wegen entschiedener Sache zurückzuweisen, wenn sich seit der Rechtskraft der letzten Entscheidung nichts geändert hat.
Folgeanträge können aber unter bestimmten Umständen auch zur Zulassung des Verfahrens führen.
Die Prüfung des Folgeantrags des Herrn Hossein K. hat die Notwendigkeit weiterer Ermittlungsschritte ergeben, wodurch ohne Präjudiz für das weitere Verfahren Herr Hossein K. zum Verfahren zugelassen wurde und er aus der Schubhaft entlassen wurde.
Wie bekannt, war das Asylverfahren betreffend Herrn Hossein K. in zweiter Instanz (Bundesverwaltungsgericht) rechtskräftig negativ entschieden worden.
Ebenso war eine Revision durch das Höchstgericht (Verwaltungsgerichtshof) zurückgewiesen worden. Das BFA hatte die Entscheidung der Gerichte umzusetzen und zu vollziehen.
Aus rechtlichen Gründen können zu diesem Asylverfahren keine weiteren Informationen erteilt werden.
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)