Bundesrat billigt weitere Schritte zur stärkeren Regulierung der Finanzmärkte

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Entschädigung von AvW-AnlegerInnen um rund 150 Mio. € fix

Der Bundesrat hatte heute keine Einwände gegen zwei Gesetzespakete zur stärkeren Regulierung der Finanzmärkte, durch die entsprechende EU-Vorschriften umgesetzt werden. Diese zielen zum einen auf mehr Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und zum anderen auf höhere Strafen bei Missbrauch ab. Außerdem will man Whistleblower, die einen Missbrauchsfall melden, künftig besser schützen. Zudem ist nun fix, dass geprellte AnlegerInnen von der insolventen AvW Invest AG und der AvW Gruppe AG mit 153,17 Mio. € entschädigt werden. 148,4 Mio. € kommen aus dem Finanzministerium, die Differenz vom Anleger-Entschädigungssystem.

Lob für die Arbeit der Bundesregierung, die Vorgaben der Europäischen Union vernünftig in nationales Recht eingearbeitet zu haben, kam von Peter Oberlehner (V/O). Aus seiner Sicht konnte für die Wettbewerbssituation der heimischen Wirtschaft ein praxisorientierter Weg gefunden werden. Reinhard Todt (S/W) strich insbesondere den besseren Schutz für Whistleblower hervor. Für ihn ein wesentlicher Schritt, um Insidergeschäfte vermehrt zu unterbinden.

Reinhard Piswec F/W

meinte, dass es sich bei den gesetzlichen Änderungen um schon längst notwendig gewordene Gesetze handle. Etwa, um Marktmanipulation und Insiderhandel hintanzuhalten. Handlungsbedarf sieht seine Fraktion aber bei der Wiener Börse. Sollte diese von der Politik in Zukunft nicht auf Vordermann gebracht werden, bleibe eine vermehrte Ansiedelung von Industrieunternehmen in Österreich nach Meinung Pisecs aus.

Nicht begeistert von den Änderungen war Heidelinde Reiter (G/S), die neuen Regelungen für eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte bleibe hinter den Erwartungen ihrer Fraktion. Zudem sah sie die Entschädigung von AvW-AnlegerInnen skeptisch. Es stellt sich aus ihrer Sicht die Frage, ob jeder Anleger geschützt werden müsse, der irgendwelchen Versprechungen glaubt. Zuständig für solche Fälle sei außerdem der Haftungs-Fonds.

Dem entgegnete Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass ohne eine nunmehrige Anlegerentschädigung die Gefahr für den Bund entstehe, durch Staatshaftungsklagen das gesamte Risiko von über 300 Mio. € übernehmen zu müssen. Der OGH habe in unerwarteter Weise das auf einer EU-Richtlinie basierende Entschädigungssystem so ausgelegt, dass auch Schadensfälle abgedeckt werden müssten, die eigentlich nicht in das System fallen sollten.

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.