Causa „Blümel“ ist nur die Spitze eines gewaltigen Eisbergs im schwarzen Spendensumpf!

Schach
Foto:pixabay,zib

Die Grünen haben wie berichtet die Türkisen Schachmatt gesetzt, jetzt kommt ein weiteres Spiel, die Spiele gehen weiter, schauen wir was da noch kommt!

Wie berichtet, die erste Runde geht jetzt an die Grünen, die Spielzeuge sind wieder eröffnet. Die Bauern werden als erster geopfert, die Springen kommen ihnen zu Hilfe, der König muss geschützt werden.

FPÖ brachte Misstrauensantrag gegen ÖVP-Finanzminister ein!

„In seiner Beantwortung der ‚Dringlichen Anfrage‘, welche die FPÖ einbrachte, hat es ÖVP-Finanzminister Blümel in wenigen Minuten geschafft, ein Höchstmaß an Nichtinformation zu liefern – das wird sicher auch die WKStA interessieren. Bemerkenswerter waren da schon seine Pressekonferenzen, die einer hemmungslosen Selbstanklage gleichkamen“, sagte heute der freiheitliche Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss NAbg. Christian Hafenecker, MA in seinem Debattenbeitrag. Entscheidend sei dabei nämlich, was Blümel dort nicht gesagt habe, so Hafenecker.

„Spenden von der Novomatic in Richtung ÖVP habe es laut Blümel nicht gegeben, von Sponsoring hat er dabei aber kein Wort verloren. Da ist es nur bezeichnend, dass er beim Stadtfest der Wiener ÖVP neben ‚Knight Rider‘ David Hasselhoff Platz genommen hat, der damals bei der Novomatic-Tochter Admiral unter Vertrag stand. Wie will Blümel überhaupt wissen, dass keine Novomatic-Spenden an Vereine gingen, in denen er Verantwortung hatte, wenn er sich nicht einmal mehr erinnern kann, dass er beim ÖVP-Verein ‚Pro Patria‘ Kassier war“, so Hafenecker weiter, der „hinsichtlich Novomatic-Spenden den ÖVP-Nationalratspräsidenten Sobotka regelrecht bedauert“.

„Sobotka kann sich gegen Novomatic-Zuwendungen gar nicht mehr erwehren. Ob 109.000 Euro für das Alois-Mock-Institut oder beim Kammerorchester Waidhofen oder beim ÖAAB, ‚überall springt offenbar ein Novomatic-Vertreter mit der Kreditkarte aus dem sprichwörtlichen Busch‘. Das Spendenkarussell in der ÖVP dürfte bei der CV-Verbindung Norica Wien sein, in der Minister Blümel, Ex-Vizekanzler Spindelegger, die Abgeordneten Wolfgang Gerstl und Michaela Steinacker Mitglieder sind. Immerhin vergab Spindelegger gegen den Rat der Experten 2014 Glücksspiellizenzen an die Novomatic – Generalsekretär der ÖVP war damals sein langjähriger Mitarbeiter Gernot Blümel. Michaela Steinacker sammelte 2013 zudem mit dem Verein ,Anliegen für Österreich´, der wegen seiner Intransparenz öffentlich zerrissen wurde, Spenden zur Unterstützung Spindeleggers. Heute verteidigen sich diese Herrschaften gegenseitig“, führte Hafenecker aus.

„Die Causa ‚Blümel‘ stellt daher nur die Spitze eines gewaltigen Eisbergs dar, unter der Wasseroberfläche liegt noch vielmehr aus dem schwarzen Vereins- und Spendennetzwerk, das es aufzuklären gilt. Gernot Blümel ist als zentrale Figur desselben daher als Finanzminister und Mitglied der schwarz-grünen Regierung völlig untragbar“, betonte Hafenecker, der auch einen Misstrauensantrag gegen den ÖVP-Finanzminister einbrachte.

Laut oe24, sprengen ja die Grünen die Regierung.

Auch interessant:

Novomatic bringt Anzeige wegen Infoweitergabe ein

Einigung zu Glücksspiel und Justizreform

 

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.