ÖGB-Anderl: ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen haben mehr netto vom Brutto
„Im Jahr 2016 werden die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen am eigenen Konto sehen, dass ihnen dank Lohnsteuer-Entlastung mehr Geld bleibt“, sagt ÖGB-Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende Renate Anderl. Zudem profitieren sie von einigen weiteren neuen Regelungen, für die sich der ÖGB eingesetzt hat:
Steuerreform – Die Entlastung ist spürbar
Die vom ÖGB durchgesetzte Lohnsteuer-Entlastung wird erstmals bei der Auszahlung der Jänner-Löhne/-Gehälter wirksam. Auch die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung treten in Kraft – mehr unter:
www.oegb.at/lohnsteuerrunter
Persönlichen Vorteil ausrechnen: www.oegb.at/rechner
Arbeitsrecht: Verträge werden fairer
All-in-Verträge: Der Grundlohn muss ausgewiesen werden, das bringt mehr Transparenz bzw. die De-facto-Abschaffung der All-in-Verträge. Ausbildungskosten: Arbeitgeber dürfen Ausbildungskosten bei Jobwechsel nur mehr vier Jahre lang zurückfordern; auch die Höhe der erlaubten Rückforderung sinkt mit jedem Monat.
Konkurrenzklauseln: nur mehr für ArbeitnehmerInnen, die mindestens 3.240 Euro brutto pro Monat verdienen.
Lohn-/Gehaltszettel: Einklagbares Recht auf monatliche Lohn-/Gehaltsabrechnung.
Informationspflicht: Teilzeitbeschäftigte müssen über freie Vollzeitstellen in Betrieben informiert werden.
Höhere Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe steigt im neuen Jahr um 1,9 Prozent. Für Kinder bis zwei Jahre beträgt sie 111,80 Euro pro Monat, für Drei- bis Neunjährige 119,60 Euro, und für Zehn- bis 18-Jährige 138,80 Euro, darüber 162 Euro. Angehoben wurden auch die Geschwisterstaffel und die erhöhte Beihilfe für erheblich behinderte Kinder.
Pensionen
Pensionsanpassung: Die Pensionen steigen am 1. Jänner um 1,2 Prozent. Teilpension: Sonderform der Altersteilzeit. Die Arbeitszeit kann um 40 bis 60 Prozent reduziert werden, für die Gehaltseinbußen gibt es einen 50-prozentigen Ersatz vom AMS.
Kindererziehungszeiten: Auch Frauen mit weniger als 15 Beitragsjahren bekommen pro Kind vier Jahre für die Pension angerechnet.
Pflegegeld höher, neue Regeln für 24-Stunden-Betreuung
Das Pflegegeld wird 2016 erstmals seit 2009 erhöht. Die neuen Pflegegeldstufen: Stufe 1: 157,30 Euro, Stufe 2: 290,00 Euro, Stufe 3: 481,80 Euro, Stufe 4: 677,60 Euro, Stufe 5: 920,30 Euro, Stufe 6:
1.285,20 Euro, Stufe 7: 1.688,90 Euro. Neu geregelt ist die Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung: Agenturen dürfen ihre Dienste nicht unaufgefordert anbieten, Vermittlungsverträge dürfen nur schriftlich abgeschlossen werden.
Gesundheit: Elektronische Gesundheitsakte ELGA
Die Spitäler von Wien und der Steiermark arbeiten bereits seit 2015 mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, Anfang 2016 kommen Niederösterreich und Kärnten (sowie die Einrichtungen der Unfallversicherung AUVA) dazu, im Herbst die restlichen Bundesländer; niedergelassene ÄrztInnen freiwillig ab Mitte des Jahres.