„Debatte über CO2-Steuer reine Angstmache.“

geralt / Pixabay License

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes zeigt: 2/3 der österreichischen Haushalte würden durch eine ökosoziale Steuerreform finanziell profitieren.

Der politische Wahlkampf um den Nationalrat und vor allem die Sommergespräche der Spitzenkandidaten zeigen eines: Zur CO2-Steuer gibt es viele Meinungen und wenig konkrete Ideen.
Derzeit werde die CO2-Steuer im Diskurs als Einbahnstraße kommuniziert.
Alles würde unleistbar werden und am Ende müssen die „kleinen Leute“ die Rechnung tragen.
Dass das nicht der Fall ist zeigen die Anfragebeantwortung des Budgetdienstes des österreichischen Parlaments und wissenschaftliche Konzepte des sozialen Ausgleichs schon lange.
Eine CO2-Steuer verbunden mit einem jährlich ausbezahlten Klimabonus würde einkommensschwache Haushalte finanziell sogar entlasten können.

Das Klimavolksbegehren hat in der Ausarbeitung der Forderung mit Wissenschaft und Umwelt-Organisationen explizit eine ökosoziale Steuerreform in das Programm aufgenommen. Man wolle, dass die Preislücke zwischen klimafeindlichen Produkten und klimafreundlichen Produkten geschlossen werde. Es sollten daher statt kosmetischer Maßnahmen nun endlich die von der Wissenschaft geforderten Lösungen diskutiert werden.

„Mutige Klimapolitik bedeutet nicht mehr, dass die Verantwortung auf die einzelnen BürgerInnen abgewälzt wird, sondern dass wir endlich die großen Hebel angreifen.
Ja, wir dürfen niemanden zurücklassen und deshalb geht Klimaschutz auch nur gemeinsam und im Einklang mit der sozialen Frage. Die Milliarden, die derzeit in klimaschädliche Subventionen investiert werden und die Einnahmen aus einer ökosozialen Steuerreform, können Menschen mit geringem Einkommen in Form eines Klimabonus sogar entlasten. Durch den zusätzlichen Ausbau eines leistbaren, öffentlichem Nah- und Fernverkehrsnetzes, sowie leistbarer erneuerbarer Energie kommt die ökosoziale Wende langfristig allen zugute“, zeigt sich Katharina Rogenhofer, Sprecherin des Klimavolksbegehrens überzeugt.

Man fordere die Politik auf, den Diskurs über eine ökosoziale Steuerreform endlich mit der nötigen Sorgfalt zu führen, anstatt sich des Populismus zu bedienen. Eine umfassende und längst überfällige Ökologisierung des Steuersystems müsse, unabhängig von möglichen Farbspielen, ein Ziel der nächsten Bundesregierung werden. Es sei Aufgabe des Staates hier einen Lenkungseffekt zu erzielen.

„Die derzeitige Diskussion über die CO2-Steuer steht symbolisch für die mangelnde inhaltliche Auseinandersetzung der Politik mit notwendigen Richtungsentscheidungen. Ich finde es als Staatsbürgerin schade, dass Wahlkämpfe immer mehr zu „Österreich sucht den Superschmutzkübel“ verkommen. Die inhaltliche Debatte wird gleichzeitig nur auf den Schultern der Geringverdiener geführt, ohne mit ihnen gemeinsam faire und nachhaltige Lösungen zu finden. Da wird Politik am Mensch vorbei gemacht. Mit dieser Form der Politik werden Chancen für die nächsten Generationen verpasst“, so Katharina Rogenhofer abschließend.

Einladung zum Pressegespräch „Die ÖVGW stellt die Weichen auf Erneuerbares Gas“

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.