Der Psychoterror von Jugendlichen Mördern geht oft im Gefängnis weiter

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Was wird diese Maßnahme dann in Freiheit?

Es geschah im Sommer 2014, in einem Partykeller in Graz: Sebastian S. (17) erschoss einen gleichaltrigen Freund, vor den Augen einer 15-Jährigen.
Bei seinem Prozess wurde der als geistig abnorm geltende Täter zu 13 Jahren Haft verurteilt. Im Gefängnis soll er nun einen Mithäftling sexuell misshandelt haben.

Nach Mord, Mithäftling sexuell misshandelt?
Will man so einem geistig abnormen Täter, dann wirklich nach 13 Jahren in Freiheit entlassen?

n seiner Kindheit quälte er Meerschweinchen und Hamster, später schoss er einem Buben mit einer Gaspistole ins Gesicht. Dann die tödliche Bluttat. Während seiner U-Haft ließ sich Sebastian S. „Vendetta“ und „§75“ – den Mordparagrafen – auf den Körper tätowieren. Mehrere Gerichtsgutachter diagnostizierten ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung und große Gefährlichkeit.

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