Die 150 Seiten der Wahlanfechtung

"Wir sind keine schlechten Verlierer, sondern es geht um die Grundrechte der Demokratie"

Heinz Christian Strache
Heinz Christian Strache | © Franz Johann Morgenbesser / Lizenz / Quelle

Wie schon berichtet, wird das Ergebnis der Bundespräsidentschaftswahl 2016 nun doch angefochten.

Zum einen ist es nachvollziehbar, denn eine Partei welche sich immer der Wahrheit verschreibt, sich als Aufdecker sieht, würde einen Gesichtsverlust erleiden, nähme sie das Debakel einfach so hin.
Zum anderen aber betonten wir hier schon immer, dass das “Ergebnis”, so manipuliert es auch ist, immerhin für Ruhe sorgt und keine Straßen im Rot-Grünen Feuerschein brannten.

Hier bringen wir nun noch eine Nachlese der FPÖ Pressekonferenz, welche einige der verdächtigen Details offenbart. Das ist leider nicht alles, es sind nur die wirklich rechtlich anfechtbaren “Unregelmäßigkeiten“, welche man hier zusammenfasste. Weitere Verdachtsmomente gibt es viele, aber nicht alles ist belegbar. Denn private Fotos in sozialen Medien, welche Mistkübel voller Wahlkarten zeigen, sind nicht überprüfbar, sind kein Beweis. Aber Fragen werfen die auch auf.

Und noch eine Frage ist, ob es sich in knapp 4 Wochen überhaupt ausgeht dieses Verfahren über die Bühne zu bringen? Denn am 8. Juli sollte der Amtswechsel vollzogen werden – bloß wer wird Heinz Fischer wirklich ablösen?

Strache: FPÖ ficht Bundespräsidentschaftswahl an

„Wir sind keine schlechten Verlierer, sondern es geht um die Grundrechte der Demokratie, die gesichert sein müssen”
Die Wahlanfechtung der Bundespräsidentschaftswahl ist fix. FPÖ-Obmann HC Strache kündigte bei seiner Pressekonferenz gemeinsam am 8. Juni mit Rechtsanwalt und Justizminister a.D. Dieter Böhmdorfer entsprechende Schritte an. Die Anfechtung ist bereits beim Verfassungsgerichtshof eingelangt und umfasst insgesamt 150 Seiten.

Eine Unzahl an Unregelmäßigkeiten ist von der FPÖ dokumentiert worden. Sämtliche Hinweise seien eidesstattlich beglaubigt worden, das Ausmaß „erschreckend“, bilanzierte der FPÖ-Chef. „Ich fühle mich schon aus diesem Grunde heraus verpflichtet, die Wahl anzufechten, und das ist auch die Vorgangsweise, die mir von juristischen Experten eindringlich empfohlen wurde. Ob der Verfassungsgerichtshof letztendlich zur Ansicht gelangen wird, dass diese Unregelmäßigkeiten zu einer Wiederholung oder teilweisen Wiederholung der Wahl führen müssen, bleibt natürlich offen“, sagte HC Strache.

In 94 von insgesamt 117 Bezirkswahlbehörden wurden von der FPÖ Gesetzeswidrigkeiten dokumentiert. In 82 Bezirkswahlbehörden waren die Briefwahlkarten vor Eintreffen der Wahlkommission vorsortiert in miteinzubeziehende und nicht miteinzubeziehende Wahlkarten. Dies betrifft 573.275 eingelangte Wahlkarten, davon wurden 31.814 als nichtig vorsortiert. „Hier ist Misstrauen durchaus berechtigt“, sagte HC Strache.

In 11 Bezirkswahlbehörden waren die Briefwahlkarten vor Beginn der Auszählung bereits geöffnet und in einigen war der Stimmzettel bereits sogar aus den Stimmkuverts entnommen. Davon betroffen sind 80.953 eingelangte Wahlkarten. In 4 Bezirkswahlbehörden waren zu Beginn der Sitzung die Wahlkartenstimmen bereits ausgezählt. Davon betroffen sind 30.295 eingelangte Wahlkarten. In 7 Bezirkswahlbehörden erfolgte die Auszählung nicht durch die Bezirkswahlbehörde, sondern durch nicht zuständige Personen. Davon betroffen sind 58.374 eingelangte Wahlkarten.

„Soviel nur zu dem katastrophalen Gesamteindruck dieser Wahl. Wir haben immer gesagt, wir fechten die Wahl nicht um der Wahlanfechtung willen an. Aber dieses Desaster rund um die Auszählung kann nicht unkommentiert hingenommen werden. Und es kann auch nicht als irrelevant für den Wahlausgang einfach so vom Tisch gewischt werden“, so HC Strache.

Den kompletten Text der Wahlanfechtung finden Sie unter
http://www.fpoe.at/fileadmin/user_upload/global/Wahlanfechtung_2016.pdf

Quelle
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