Die miesen Steuertricks der Konzerne

geralt / Pixabay

Immer wieder wird von TÜRKIS/ BLAU auf die Arbeitslosen losgegangen.

Die Konzerne kann man nicht wirklich treffen. Schnell schlafen hier Diskussionen wieder ein. Aber die Arbeitslosen kann man fertig machen. Viele haben dieses Gefühl und merken es stimmt.

Durch die Enthüllungen der „Paradise Papers“ wurden die bekannten miesen Steuertricks der Konzern jetzt im Details bekannt: So bezahlte Apple für seine im Ausland erzielten Gewinne nur 3,7% an Steuern. Der Sportartikelriese Nike hat Lizenzgebühren in Milliardenhöhe geparkt, für die er gar nur 2% bezahlt hat. Der EU entgehen insgesamt 60 Milliarden Euro pro Jahr an Steuereinnahmen, weil internationale Konzerne ihre Gewinne in Steueroasen verschieben

Hier mehr dazu

ÖVP/FPÖ einig: Steuern kürzen, Schulden senken

Arbeitslose und kleine Unternehmer schikanieren.

Die Koalitionsverhandler von ÖVP und FPÖ haben in der Nacht auf Samstag die Zwischenberichte aus den Verhandler-Fachgruppen besprochen und dabei eine „Zwischeneinigung“ erzielt. Dabei wurden einige Ziele – etwa eine Senkung der Steuern und eine Reduktion der Staatsschulden – außer Streit gestellt. Konkret ausgearbeitet werden sollen die Ziele nun von den zuständigen Fachgruppen

Hier mehr dazu

Wie Österreich im Kampf gegen Steueroasen bremst

Ermittlung wackelt Die Verhandlungen dazu gestalten sich – wie meist bei derartigen Themen – ziemlich schwierig. Zu den unterschiedlichen Standpunkten unter den Mitgliedsstaaten kommt die ambitioniertere Haltung der EU-Kommission und des Europaparlaments hinzu, die eine Einigung erschwert. Nun sollte es aber doch zu einem Kompromiss kommen. Sollte.

Hier mehr dazu

Betriebe fühlen sich sekkiert.

Hier mehr dazu


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.