Die Presse hatte doch Recht: Lebenslang für Mord in Graz!

Krieg
Bild: pixabay, zib

Eigentlich haben alle mit einem Schuldspruch gerechnet, doch Medien, welche dieses Urteil im Vorfeld vermuteten, wurden damals vom nun (nicht rechtskräftig) verurteilten Täter verklagt. Gestern stand der Mann selbst vor Gericht, dessen Anwalt mehrere Zeitungen und eine Bloggerin wegen Verletzung der Unschuldsvermutung klagte.

Es nützte aber nichts, die Presse mundtot zu machen! Denn wenn auch eine mediale Vorverurteilung gesetzeswidrig ist, so hatten sie doch recht behalten. Erstaunlicherweise folgten Geschworene, Staatsanwalt und das hohe Gericht den Ansichten der Menschen und fällten ein einstimmiges Urteil.

8:0 Einstimmiges Urteil der Geschworenen

Er wurde nicht rechtskräftig verurteilt. Obwohl der Mann einstimmig schuldig gesprochen wurde, zu lebenslanger Haft verurteilt wurde und Einlieferung danach in eine Anstalt muss weiter für uns Medien die Unschuldsvermutung gelten. Denn der Verurteilte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an.

Seit dem 17.01.2022 ist der Beschuldigte also verurteilt und alle Medien, ob Kronen Zeitung, puls 24, oe24, ORF, bis hin zu Standard und Kurier haben berichtet.
Was die meisten Zeitungen und Sender nicht erwähnen:

Urteil noch nicht rechtskräftig: Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt

Eigentlich ist dieses Urteil nicht rechtskräftig, weil Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt wurde. Für die Journalisten ist die Sache nach…