Drogenhölle und Überfälle

Pressemeldungen aus Landespolizeidirektion und Innenministerium | © LPD/BMI/zib
Pressemeldungen aus Landespolizeidirektion und Innenministerium | © LPD/BMI/zib

Drogenhölle und Überfälle vor tödlicher Amokfahrt.

Kronen Zeitung: In Todesangst mussten Fußgeher am Freitag vor zwei Wochen in der Jedlersdorfer Straße in Wien-Floridsdorf zur Seite hechten, als der Wagen von Helmut Mario Abdelrahmen Ben Ahmed auf sie zugerast ist. Dann stieg der 43-Jährige auch noch aus dem Wagen aus bedrohte die Passanten mit dem Umbringen, ehe er mit seinem Auto weiteraste.

Hier der ganze Artikel

Autofahrer steht unter Kokain-Einfluss und hat über 21.000 Euro offene Strafen.

Beamte der Landesverkehrsabteilung und des Stadtpolizeikommandos Ottakring führten einen gemeinsamen Schwerpunkt durch, um alkoholisierte und durch Drogen beeinträchtigte Lenker aus dem Verkehr zu ziehen. Dabei wurde ein 28-jähriger österreichischer Staatsbürger aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung (77 statt erlaubter 50 km/h) angehalten. Aufgrund seines Verhaltens bestand der Verdacht von Drogen- oder Alkoholeinfluss, weshalb er dem Amtsarzt vorgeführt wurde. Dieser stellte eine Beeinträchtigung durch Kokain fest. Zusätzlich stellte sich heraus, dass gegen den Angehaltenen insgesamt 103 offene Strafakte in Gesamthöhe von 21.021 Euro vorliegen. Da der 28-Jährige das Geld nicht auftreiben konnte, wurde er festgenommen und muss seine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Außerdem wurde er wegen der verkehrsrechtlichen Übertretungen angezeigt.

 

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.