Eilmeldung: Justiz soll nicht mehr arbeitsfähig sein

Eilmeldung

Keine Scheidungsprozesse mehr.

Keine Unterhaltungspflichten, können mehr verhandelt werden.
Nur noch, wenn überhaupt Strafprozesse!

Sie lesen richtig, laut Pressemeldung ist die Justiz nicht mehr arbeitsfähig.

Alma Zadic gibt gerade ein Pressestatement live auf oe24 TV

Coronavirus stoppt Hunderte Scheidungen

Auf Geflüchtete wird in der Corona-Krise vergessen

Wiener Stadträtin Kathrin Gaal positiv getestet

Kärntner Kaserne wegen Corona-Verdacht geschlossen

Zadić: „Gerichte vor Ort nur in dringenden Fällen besuchen“

Stark eingeschränkter Betrieb zur Aufrechterhaltung des Rechtsstaats ist gesichert; Dank an Beschäftigte der Justiz

„Um den Coronavirus weiter einzudämmen und unsere Mitmenschen zu schützen, müssen wir direkte soziale Kontakte in nächster Zeit auf ein absolutes Minimum reduzieren. Das setzen wir auch in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Gefängnissen um“, so Justizministerin Alma Zadić anlässlich eines breiten Maßnahmenpakets gegen COVID-19, das ab kommenden Montag, den 16.3.2020, die Arbeit in der österreichischen Justiz stark verändern wird.

„Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit ihres persönlichen Erscheinens bei Gericht in jedem einzelnen Fall zu hinterfragen. Im Zweifel ist es derzeit unbedingt notwendig, Anliegen zu verschieben“, so Zadić weiter. „Zur Wahrung der elementaren Verfahrens- und Parteienrechte bleiben die Gerichte selbstverständlich zugänglich. Es liegt in der Verantwortung aller Beteiligten, diese Möglichkeit restriktiv wahrzunehmen. Nur so können wir die Ausbreitung von Corona verhindern“, so die Justizministerin.

Maßnahmen in der Justiz gegen die Ausbreitung von Corona

„Ab kommenden Montag wird der Betrieb an Gerichten und Staatsanwaltschaften vorerst bis 13.4.2020 eingeschränkt, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Damit der Rechtstaat und die öffentliche Ordnung auch in Krisenfällen funktionieren, stellen wir auf einen stark reduzierten Betrieb um”, so Zadić.

Die Maßnahmen bei Gerichten im Überblick:
• Der Parteienverkehr wird weitgehend eingeschränkt. Dieser ist nur nach telefonischer oder elektronischer Voranmeldung, in dringenden Fällen und zur Wahrung von Parteirechten (z.B. Akteneinsicht, Anträge und sonstige Eingaben) möglich.
• Akteneinsicht wird auch per E-Mail möglich sein.
• Die Einlaufstellen bei Gerichten zur Einbringung von Eingaben bleiben offen.
• Nicht dringende Verhandlungen sollten abgesagt werden. Einstweilige Verfügungen (z.B. bei häuslicher Gewalt) und Haftverhandlungen finden weiterhin statt.

Einschränkende Maßnahmen gibt es auch im Strafvollzug, um eine Ausbreitung des Coronavirus in den Gefängnissen zu verhindern:
• In Gefängnissen wird der Besucherkontakt eingeschränkt und findet nur hinter Glasscheiben statt.
• Neue Insassen müssen zunächst 14 Tage in so genannten Zugangsabteilungen verbringen, bis feststeht, dass keine Infizierung besteht.
• Alle Bediensteten, die nicht zur Aufrechterhaltung des Betriebs vor Ort notwendig sind, können ihre Arbeit flexibel und von zu Hause aus erledigen.

Dank an Mitarbeiter*innen der Justiz

„Mein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ganzen Land, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz dabei helfen, dass der Rechtsstaat weiterhin funktionsfähig bleibt. Es ist wichtig, dass jede und jeder Einzelne den Schutz und die Verantwortung für die Mitmenschen in unserem Land übernimmt. Nur gemeinsam wird es uns gelingen, die Ansteckungsgefahr des Coronavirus einzudämmen“, so Zadić abschließend.

Coronavirus: Kein Besuchsrecht für Scheidungskinder

Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen dürfen Kinder den Haushalt des betreuenden Elternteils nicht verlassen und auch keine Besuche des anderen Elternteils empfangen.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus haben auch gravierende Auswirkungen auf tausende Scheidungskinder und ihre Eltern. Scheidungskinder müssen nämlich im Haushalt des betreuenden Elternteils bleiben und dürfen den zweiten Elternteil weder besuchen noch von diesem besucht werden.

Keine Besuche erlaubt

 

Quelle
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