Exekution des Finanzministers: Erschießen oder Aufhängen?

Inkl. Spezial zur Reform des Exekutionsrechts

Exekution
Foto: Peggy_Marco / Pixabay License

Studierte, hoch bezahlte Journalisten sitzen in staatlich geförderten Medien, welche ähnlich ökosozialen Betrieben ohne den Steuerzahler keine Überlebenschance hätten. Diese geschützten Werkstätten des Presserates dürfen auch einen Finanzminister exekutieren …

Mal ehrlich: So mancher Sender bringt täglich eine Stunde Programm und wiederholt diese Breaking News in Dauerschleife. Deren Totholz-Medien Ableger sind nicht mal als Klopapier zu gebrauchen.

Doch diese kassieren 5-stellige Euro-Beträge pro Tag an Presseförderung und verkaufen ihre nervigen Werbebanner um 10.000 pro Tag. Nebenbei verlangen die auch noch Geld für ihre “Produkte”.

Das regt keinen auf, aber der arbeitslose “Sozialschmarotzer” von nebenan kostet den gemeinen Erfolgsmenschen Unsummen! Frechheit sowas, gell!?

Blümel wird exekutiert!

Wie auch immer, die enorm gebildeten Autoren dieser Blätter gießen weiterhin ihre Stilblüten in einem staatlich geförderten Biotop.
Sie dürfen jeden Blödsinn kopieren und trotz aller schriftlichen Eloquenz einen Finanzminister an die Wand stellen.

Blümel wird exekutiert“. Also: der Finanzminister wird keine Exekutionsbewilligung erhalten, sondern lt. 95 % aller großen Medien, quasi “exekutiert“.
Niemand weiß derzeit, ob er erschossen oder aufgehängt wird?
Da hilft es auch nichts, dass nun die Reform des Exekutionsrechts den Bundesrat passierte. (s.u.)

Medienpolitische Ungerechtigkeit

Weil ich gerade dabei bin, mich künstlich aufzuregen, hier noch ein Nachschlag zur österreichischen Medienpolitik:

Wir Online-Medien, welche zufälligerweise nicht parallel eine Druckausgabe herausgeben, gehen immer leer aus. Unterwirft man sich nicht auch noch dem Presserat, dann ist man selbst als APA-Leitmedium jeder Förderung unwürdig.
Wir schreiben halt einfach wie es uns einfällt – und – das gefällt auch vielen, wie die Zugriffe und Reaktionen zeigen. Wir pfeifen auf geschliffene Wortakrobatik, schreiben dafür ohne Maulkorb. Aber wehe, wir würden schreiben: “Finanzminister exekutiert” …

Reform des Exekutionsrechts

Weils zum Thema passt, hier “Breaking News” zu unserem allseits so geschätzten Justizsystem. Welches nun noch teurer wird …

Zu den Zielen des umfangreichen Reformpakets zum Exekutionsrecht gehören unter anderem die Effizienzsteigerung des Exekutionsverfahrens sowie verbesserte Schnittstellen zum Insolvenzrecht. So ist etwa vorgesehen, Exekutionsmittel zu einem “Exekutionspaket” zusammenzufassen, alle Verfahren zur Einbringung von Geldforderungen beim Gerichtsstand des Verpflichteten zu bündeln und die Feststellung einer offenkundigen Insolvenz zu beschleunigen. Zum Ausgleich wegfallender Anträge ist eine Gebührenerhöhung von 10% vorgesehen.

Mit dem Paket wird außerdem eine im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Sonderbestimmung zum Gewaltschutz ins Dauerrecht übergeführt: Sie betrifft die eingeschränkte Vertretungsbefugnis von Opferschutzeinrichtungen wie Gewaltschutzzentren in Zusammenhang mit der Erwirkung einstweiliger Verfügungen bei Gericht.

Die Novellierung des Gerichts­organi­sations­gesetzes und begleitender Gesetze hat unter anderem die Einrichtung von zentralen Service­centern der Justiz und die Bündelung von Sexualstraf­verfahren bei speziell geschulten RichterInnen zum Inhalt. Zudem geht es um ein adäquates Sicherheits- und Bedrohungsmanagement bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Die Verzahnung zwischen den beiden Verfahren erachtete auch Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) als besonders positiv, da dadurch eine raschere und nachhaltigere Entschuldung ermöglicht sowie eine Anhäufung von immer noch mehr Schuldenbergen verhindert werden könne.

Auch Grün, Rot und sogar Blau begrüßen die Praxisnähe der Reform

Vonseiten der Grünen wertete Elisabeth Kittl (Grüne/W) die Reform des Exekutionsrechts als umfassend und praxisnah, zumal sowohl Gläubiger- als auch Schuldnerinteressen abgedeckt, Verfahren erleichtert  und ein effizientes Zusammenspiel von Exekutions- und Insolvenzverfahren ermöglicht würden.

“Großteils begrüßenswert” ist die Reform für Bundesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ/St). Einen “Wermutstropfen” ortete sie in der vorgesehenen Gebührenerhöhung. Sie habe schon mehrmals darauf hingewiesen, dass die Gerichtsgebühren in Österreich übermäßig hoch seien. Überall dort, wo Gebühren höher als der Kostendeckungsbeitrag seien, würden in Wahrheit Steuern eingehoben, bemängelte Grossmann. Das sei unsauber bzw. verfassungsrechtlich bedenklich.

Für Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) ist die Exekutionsrechtsreform eine Anpassung an die Praxis, von der sich seine Fraktion eine Effizienzsteigerung erwartet. Es mache Sinn, wenn nicht immer mehr Kosten entstehen, die sowieso nicht einbringlich seien. Das Reformpaket zeige, was möglich ist, wenn ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren eingehalten werde.