Familienbund: Familienbonus ist familienpolitischer Meilenstein.
Jahrzehntelange Familienbundforderung nach steuerlicher Entlastung von Familien erfüllt.
„Die Erziehungsarbeit in den Familien ist für unsere Gesellschaft von grundlegender Bedeutung. Diese anzuerkennen und zu unterstützen ist daher eine der wichtigsten Aufgaben unseres Systems. Nach der sehr wichtigen Steuerfreistellung kleinerer Einkommen mussten wir lange auf die Entlastung von Familien warten. Diese erfolgt jetzt endlich! Damit wird eine jahrzehntelange Forderung des Österreichischen Familienbundes Wirklichkeit“, freut sich Familienbundpräsident Mag. Bernhard Baier. „Mit dem ab 2019 geltenden Familienbonus erfahren Österreichs Familien erstmals in der Geschichte der zweiten Republik eine massive Steuererleichterung, 950.000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern werden zum Teil bis zur Gänze von der Steuerlast aus ihren Einkommen befreit. 1,5 Milliarden Euro werden dafür aus dem Budget freigegeben. Damit wird eine jahrzehntelange Familienbundforderung nach steuerlicher Erleichterung für Familien erfüllt und die Leistungen, die Familien für Österreich erbringen, anerkannt“, freut sich Baier.
Die Höhe des Familienbonus Plus bestimmt sich nach dem Alter des Kindes: Bis zum 18. Geburtstag stehen 125 Euro monatlich (1 500 Euro/Jahr) zu, und zwar auch noch für den Monat, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Nach Ablauf des Monats, in den der 18. Geburtstag fällt, stehen 41,68 Euro monatlich (500,16 Euro/Jahr) so lange zu, wie für das Kind Familienbeihilfe gewährt wird. Mit einem Bruttoeinkommen von 1700 Euro kann der Familienbonus zur Gänze lukriert werden.
Dieser Bonus wird direkt von der Steuerlast abgezogen, damit sind also bis zu 1500 Euro tatsächlich im Geldbörserl spürbar. „Damit wird ein deutliches Zeichen für Familien und auch für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt, beide Elternteile können den Familienbonus aufteilen. Auch wenn sie getrennt leben und Unterhalt bezahlt wird“, erläutert der Familienbundpräsident, der auch darauf verweist, dass auch auf geringverdienende Alleinerzieher und Alleinverdiener mit Kindern Bedacht genommen wird, da sie eine Steuererstattung (Kindermehrbetrag) jedenfalls in Höhe von 250 Euro pro Kind erhalten.
Damit ist hier eine klare Verbesserung für Familien beschlossen worden. Denn: der Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten, die mit Einführung des Familienbonus mit 1.1.2019 wegfallen, vermindern lediglich die Bemessungsgrundlage für die Steuerlast. Das entspricht zwischen 220 bis max. 1150 Euro pro Jahr an Geld, das den Familien mehr zur Verfügung stand – und das mit einem hohen bürokratischen Aufwand. „Somit ist der Familienbonus Plus in jedem Fall ein Gewinn für die Familien“, freut sich Baier.
Besonders hebt Baier den unbürokratischen Zugang hervor: „Eltern können den Familienbonus über den Arbeitgeber in der monatlichen Lohnauszahlung, oder am Jahresende mit dem Steuerausgleich geltend machen.“ Der Familienbund empfiehlt allen Familien, sich die Lohn- und Gehaltszettel ab sofort sehr genau anzusehen, um abzuwägen, wer sich wie viel von dem Familienbonus abholen kann. Als Service gibt es einen Familienbonus- Rechner, der auch auf www.familienbund.at verlinkt ist.
Ab ersten Jänner 2019 tritt dieses Gesetz dann in Kraft.
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