Ferienjobs: ÖGB klärt wichtigste Fragen

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Arbeitszeit, Bezahlung, Tätigkeit – zwischen Ferienjob und Praktikum gibt es wichtige Unterschiede

Ferien bedeuten für viele Schüler:innen und Studierende auch Arbeit. „Wer einen Ferienjob oder ein Praktikum absolviert, sollte spätestens jetzt einige Fragen klären”, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.

Das Wichtigste sei es, den Unterschied zwischen Ferienjob und Praktikum zu kennen. „Oft werden Praktika angeboten, Ausbildung findet aber keine statt. Stattdessen arbeiten junge Menschen normal im Betrieb mit, werden aber nicht entsprechend bezahlt“, betont der Arbeitsrechtsexperte und weist darauf hin, dass „arbeitsrechtliche Verstöße wie diese auch nach Ende des Praktikums oder Ferienjobs eingeklagt werden können”.

Ein Ferienjob muss normal bezahlt werden

„Ein Ferienjob ist arbeitsrechtlich ein befristetes Dienstverhältnis und muss gemäß Kollektivvertrag bezahlt werden. In der Regel gelten auch alle anderen Bestimmungen, die der Kollektivvertrag enthält, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, so Trinko. Außerdem müssen Ferialarbeiter:innen bei der Sozialversicherung angemeldet werden und haben Anspruch auf rund zwei Tage Urlaub pro Monat. Trinko empfiehlt, den Lohn- oder Gehaltszettel zu kontrollieren, denn dort müssen das anteilsmäßige Urlaubs- und Weihnachtsgeld so…

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Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.

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