Flüchtlingsquartiere: Breite Mehrheit für Durchgriffsrecht des Bundes

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Verfassungsausschuss billigt gemeinsamen Antrag von SPÖ, ÖVP und Grünen

Das von der Regierung angestrebte Durchgriffsrecht des Bundes in Bezug auf die Bereitstellung von Flüchtlingsquartieren hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Im Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmten heute neben den Antragstellern auch die NEOS einem entsprechenden Gesetzesantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen zu. Damit kann sich der Nationalrat wie geplant am 23. September mit dem Gesetzentwurf befassen. Die Abstimmung im Bundesrat könnte zwei Tage später, am 25. September, erfolgen. Auch eine Änderung des Fremdenpolizeigesetzes passierte den Verfassungsausschuss, dabei geht es um härtere Strafen für Schlepper.

Vor der Abstimmung wurde zur Frage des Durchgriffsrechts ein Hearing abgehalten. Dabei kritisierten nicht nur die FPÖ und das Team Stronach das von den Koalitionsparteien und den Grünen vorgelegte Bundesverfassungsgesetz (1295/A), das eine gleichmäßigere Verteilung von AsylwerberInnen im Bundesgebiet sicherstellen soll. Auch Andreas Hauer, Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Universität Linz, äußerte massive Bedenken, vor allem, was den Eingriff in Nachbarrechte betrifft. Er empfahl, eine Volksabstimmung über das Gesetz durchzuführen, da seiner Meinung nach nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen mit der Begründung aufhebt, dass eine Gesamtänderung der Bundesverfassung vorliegt. Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, sieht allerdings keine verfassungsrechtlichen Probleme.

Grundsätzlich hinter die Intention des Gesetzentwurfs stellte sich Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer. Er forderte jedoch Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass BürgermeisterInnen nicht zu Rechtsbrechern werden, wenn es ihnen nicht gelingt, die im Gesetz verankerte Flüchtlingsquote zu erfüllen. Zudem darf es ihm zufolge zu keine finanziellen Mehrbelastungen für die Gemeinden kommen.

Laut Gesetzentwurf kann der Bund künftig auf eigenen bzw. ihm zur Verfügung stehenden Grundstücken Quartiere für hilfs- und schutzbedürftige Fremde bereitstellen, ohne dass dafür eine gesonderte Widmung vorliegen muss. Voraussetzung dafür ist, dass das betroffene Bundesland seine Flüchtlingsquote nicht erfüllt und in einem Bezirk weniger AsylwerberInnen untergebracht sind als es dem im Gesetz verankerten Richtwert – 1,5% der Wohnbevölkerung – entspricht. In Frage kommen sowohl die Adaptierung bestehender Gebäude als auch die Errichtung von Wohncontainern, wobei die Zahl der Flüchtlinge, die auf einem Gelände untergebracht werden dürfen, mit 450 begrenzt ist. Zu bevorzugen sind Grundstücke in Gemeinden, die keine oder nur wenige Flüchtlinge beherbergen, bzw. Grundstücke in größere Gemeinden ab 2.000 EinwohnerInnen.

Die Ersatzquartiere müssen bestimmten Kriterien Genüge tun, etwa was Hygiene, Brandschutz und Umweltverträglichkeit betrifft. Den Bau- und Raumordnungsvorschriften der Länder muss grundsätzlich aber nicht Rechnung getragen werden. Die Entscheidung über die Nutzung eines Grundstücks trifft das Innenministerium, die Bezirksverwaltungsbehörde kann lediglich Auflagen erteilen, um die Einhaltung der geforderten Standards sicherzustellen.

Vorgesehen ist darüber hinaus, den Kostenersatz für die Unterbringung und Verpflegung von Flüchtlingen ab 1. Oktober zumindest auf 20,50 € und ab 1. Jänner 2016 auf 21 € zu erhöhen. In Kraft treten soll das Gesetz, das mit Ende 2018 befristet ist, mit 1. Oktober dieses Jahres. Einige Bedenken gegen den Entwurf wollen SPÖ und ÖVP noch mittels eines Abänderungsantrags im Plenum des Nationalrats ausräumen.

Brandstätter fordert nachhaltige Lösung für Flüchtlingsunterbringung

Eingeleitet wurde das Hearing durch Caritas-Vertreterin Angela Brandstätter, zuständig für Flüchtlings- und Migrationsfragen. Sie betonte, dass sich die Caritas seit langem für eine nachhaltige Lösung der Unterbringungsfrage einsetze und in diesem Sinn das Bundesverfassungsgesetz begrüße. Bis zum Jahresende würden rund 15.000 zusätzliche feste Quartiere benötigt, schätzt sie.

Unklar ist für Brandstätter, welche Anforderungen es an die Unterkünfte des Bundes gibt. Sie fordert hier klarere Regelungen. Grundsätzlich müssten die gleichen Vorgaben gelten wie für Unterkünfte der Länder. Von den geltenden Mindeststandards dürfe höchstens vorübergehend, zur Vermeidung von Obdachlosigkeit, abgegangen werden. Das gelte auch für die Maximalbelegung. 450 Personen auf einem Grundstück sind für Brandstätter nur kurzfristig akzeptabel.

Allgemein wies Brandstätter darauf hin, dass sowohl die aktuellen als auch die im Gesetz vorgesehen neuen Tagsätze für Flüchtlinge in der Regel nicht kostendeckend sind. Es müssen auch Umbauten und Sanierungen finanziert werden, gab sie zu bedenken. Als adäquat würde sie ein Minimum von 25 € pro Erwachsenem pro Tag erachten, plus Zuschlägen bei einer notwendigen Sonderbetreuung, etwa für psychisch kranke Personen oder Minderjährige.

Hauer: Gesetz greift nicht nur marginal in die Verfassung ein

Lesen sie im Anschluss bitte den zweiten Teil