FPÖ-Steger will ORF-Journalisten entlassen

Pexels / Pixabay

Redakteursvertretung protestiert gegen Einschüchterungsversuche aus der Politik.

Die direkte und unverhohlene Bedrohung von ORF-JournalistInnen mit dem Verlust des Arbeitsplatzes durch einen ORF-Stiftungsrat hat es noch nie gegeben.
Der Redakteursrat protestiert scharf gegen diese Form von Einschüchterung und wehrt sich gegen jeden Versuch der Kontrolle der Berichterstattung durch Politiker.

Der Partei-Stiftungsrat der FPÖ, Norbert Steger, will Korrespondenten des ORF abschaffen, wenn sie aus seiner Sicht nicht genehme Berichte aus dem Ausland liefern. In der heutigen Ausgabe der Salzburger Nachrichten kündigt Steger an: „Von den Auslandskorrespondenten werden wir ein Drittel streichen, wenn diese sich nicht korrekt verhalten“.
Als Beispiel nennt er laut SN die Berichterstattung zur Ungarn-Wahl, diese sei „einseitig“ abgelaufen. Außerdem fordert Steger die Entlassung von RedakteurInnen, wenn sie gegen eine angekündigte Social Media-Richtlinie verstoßen.

Steger zeigt in diesem Interview ein seltsames Verständnis von Pressefreiheit: Als Mitglied des ORF-Aufsichtsorgans geht es ihm offensichtlich vor allem um die Durchsetzung von Parteiinteressen. Parteienvertreter wollen beurteilen, wie Berichterstattung auszusehen hat. Kritische RedakteurInnen sollen mundtot gemacht werden.

Was FPÖ-Politiker und ihnen nahestehende Plattformen über den ORF und seine Mitarbeiter sagen, geht seit Jahren schon weit über das normale Maß an Kritik hinaus. Es wird systematisch versucht, die Glaubwürdigkeit der ORF-Berichterstattung zu untergraben, um das Unternehmen entweder auf Linie zu bringen oder – wenn das nicht funktioniert – zu zerschlagen und über die Finanzierung auszuhungern.

Die Redakteursvertretung protestiert vehement gegen diese Bedrohung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gerade die Berichterstattung der ORF-Korrespondenten in Ländern wie China, Türkei, Russland und Ungarn findet unter schwierigsten Bedingungen statt. Die Zahl von KorrespondentInnen ist ein Kriterium für Qualitätsjournalismus. Die Arbeit unserer Auslands-KorrespondentInnen wird in der ORF-Berichterstattung besonders geschätzt.

Korrespondenten aber aus partei-politisch motivierten Gründen mit der Streichung ihrer Stellen zu bedrohen, ist ein direkter Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ein neuerlicher Tiefpunkt der Medienpolitik. Die Korrespondenten des ORF sind ein wesentlicher Bestandteil der Nachrichten in TV, Radio und Online, sie liefern dem Publikum die Welt ins Haus, erklären internationale Zusammenhänge, helfen beim Einordnen des Weltgeschehens. Offenbar hält das eine österreichische Regierungspartei für verzichtbar. Gleichzeitig ORF-Mitarbeitern mit dem Verlust der beruflichen Existenz zu drohen, wenn sie gegen eine Richtlinie verstoßen, die ihnen noch nicht einmal bekannt gemacht wurde – das soll wohl Angst fördern.

Das alles hat nichts mit berechtigter, sachlicher Kritik zu tun, die selbstverständlich auch an der Berichterstattung des ORF geübt werden kann und soll. Vielmehr scheint es um das gezielte und systematische Beschädigen der Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Reputation einzelner JournalistInnen zu gehen. Das schadet den seriösen Medien insgesamt, und es schadet auch dem Ansehen der Politik. Es ist in einer Demokratie nicht gleichgültig, wie die Repräsentanten einer Regierungspartei mit der freien Presse umgehen. Die Redakteursvertretung des ORF fordert daher die Vertreter der Regierungspartei FPÖ auf, ihre anhaltenden Diffamierungen von JournalistInnen und des ORF einzustellen.

Der Redakteursrat
Dieter Bornemann, Peter Daser, Margit Schuschou

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.