Dramatische Szenen haben sich am Sonntagmorgen in einem Haus in Paldau im Bezirk Südoststeiermark abgespielt: Eine 30- jährige Kellnerin wurde von ihrem Ex- Freund angegriffen, der Mann versuchte erst, sie zu erwürgen, ging danach noch mit einem Messer auf die Frau los. Sie konnte jedoch ins Schlafzimmer flüchten und alarmierte die Polizei. Als die Beamten eintrafen, hatte sich der 46- Jährige im Stiegenhaus erhängt.
Das Drama nahm am Samstagabend seinen Lauf. Der 46- Jährige tauchte am Arbeitsplatz seiner “Ex” auf und wollte noch einmal über das Beziehungs- Aus und eine mögliche zweite Chance sprechen. Die beiden gingen daraufhin gemeinsam zum Haus des Mannes und verbrachten dort die Nacht – dabei kam es allerdings laut Ermittler Harald Winkler zu keinem näheren Kontakt.
Als der 46- Jährige dann am Sonntag in den Morgenstunden noch einmal das Thema aufgriff und um eine zweite Chance bat, weigerte sich die 30- Jährige. Daraufhin sah der Mann rot und ging auf seine Ex- Freundin los. Er versuchte zunächst, sie mit bloßen Händen zu erwürgen. Als das jedoch misslang, griff der 46- Jährige zu einem Küchenkeramikmesser, um sein Vorhaben zu beenden.
Schreckliche Entdeckung im Stiegenhaus
Bereits im Stiegenhaus machten die Polizisten jedoch eine schreckliche Entdeckung. Der 46- Jährige hatte offenbar gleich nach dem missglückten Mordversuch einen Spanngurt an der Eingangstür im ersten Stock des Gebäudes befestigt, diesen um seinen Hals geschlungen und war dann über die Mauerbrüstung in die Tiefe gesprungen. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Das Messer konnte sichergestellt werden.
Die Polizei vermutet, dass der 46- Jährige seinen Tod bereits geplant und vorbereitet haben dürfte. Denn zwischen dem eingegangenen Notruf des Opfers und dem Eintreffen der Polizisten vor Ort waren lediglich neun Minuten vergangen. Die 30- Jährige wurde nach der Erstversorgung ins LKH Feldbach eingeliefert und konnte bislang nicht zu dem Vorfall befragt werden.
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)