„Grünen-Forderung ist Ungleichbehandlung zu Lasten der Österreicher“

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FPÖ: Karlsböck: Studienbeihilfe für Flüchtlinge wäre Verhöhnung heimischer Studierender

Die Grünen fordern ja alles für anerkannte Flüchtlinge. Hier kann man die Forderung der Grünen nachlesen.
Sie fordern für Flüchtlinge:
Studierende Flüchtlinge unterstützen

Sigi Maurer – Anerkannte Flüchtlinge verdienen Unterstützung während der Universitätslehrgänge zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen. Wir Grüne wollen, dass auch sie Anspruch auf Studienbeihilfe haben und damit schneller auf dem Arbeitsmarkt integriert werden können.

Studienbeihilfe auch im Vorstudienlehrgang

Bevor anerkannte Flüchtlinge sich regulär an einer Uni einschreiben können, müssen sie sich im Vorstudienlehrgang auf Ergänzungsprüfungen (z.B. für Deutsch) vorbereiten. Während dieser Zeit gelten internationale Studierende und damit auch Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte als außerordentliche Studierende und können deshalb keine Studienbeihilfe beziehen. Weil sie studieren, haben sie aber auch keinen Anspruch auf Mindestsicherung.

Die FPÖ hält dagegen

„Die Forderung der Grünen, Flüchtlingen künftig eine Studienbeihilfe zur Studienvorbereitung zu gewähren, ist eine inakzeptable Verhöhnung aller sozial schwachen Österreicher, die sich unter großen Entbehrungen einen Platz an der Uni erkämpfen müssen“, kritisierte der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses im Nationalrat und freiheitliche Wissenschaftssprecher, Dr. Andreas F. Karlsböck einen entsprechenden Vorstoß der Grünen.

Es sei der österreichischen Bevölkerung nicht zumutbar, dass man Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten „ein schnelleres und unbürokratischeres Studium“ ermöglichen wolle, während man hinnehme, dass heimische Studierende aus sozial schwachen Verhältnissen ihr Studium weiterhin durch Verzicht und Nebenjobs hart erarbeiten müssten und jenen „Schikanen“ ausgesetzt seien, die man den Flüchtlingen tunlichst aus dem Weg räumen wolle, sagt Karlsböck. Die Forderung der Grünen habe somit nichts mit Nächstenliebe zu tun, sondern sei eine eklatante Ungleichbehandlung zu Lasten der heimischen Bevölkerung, die aus freiheitlicher Sicht strikt abgelehnt werde.

 

Quelle
Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung.