Haben ausländische Täter bei uns Narrenfreiheit?

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Jetzt wurde eine Beamtin von einen der Praterstern Sextäter geklagt weil sie sich gegen seine Angriffe wehrte!

Grund der Täter ist scheinbar Bluter und bekam durch das wehren der Beamtin einige blaue Flecken ab. Die Beamtin hätte wissen müssen, dass dies den Täter schwer gefährden kann.

Noch dazu braucht der Täter medizinische Behandlung, die uns Steuerzahlern an die 24.000 Euro für den Sextäter kostet.

Da findet man keine Worte mehr. Außerdem werden die Täter nicht mehr als 2 Jahre abfassen, denn wenn es mehr werden also ab 3 Jahren Gefängnis kann ein ausländischer Täter erst abgeschoben werden. Unter 3 Jahren Gefängnis gibt es keine Abschiebung für ausländische Täter.

Hier die Geschichte von der Kronen Zeitung

Der Afghane wusste um seine Krankheit, trotzdem ging er hoch aggressiv auf die Beamtin los. Hier einer Klage gegen die Beamtin Recht geben, ist mehr als ein Schildbürgerstreich.