Handel für endgültiges Aus der 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Drittstaaten.
WKÖ-Handelsobmann Trefelik: „Faire Wettbewerbsbedingungen für den österreichischen Handel nicht nach hinten verschieben“
Derzeit besteht eine Steuer-Freigrenze für Online-Bestellungen aus Drittstaaten unter 22 Euro. Diese Freigrenze wird gestrichen – allerdings erst per 1. Juli 2021.
„Jeder Tag, der bis zur Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze für Paketsendungen aus Staaten außerhalb der EU vergeht, ist ein verlorener Tag“, betont Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Die Verschiebung des EU-Mehrwertsteuerpaketes ist aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Anpassung der nationalen IT-Systeme in einigen Mitgliedstaaten unumgänglich geworden und wurde bereits von den Botschaftern der Mitgliedstaaten bei der EU befürwortet. Für den europäischen Handel bedeutet das, dass die 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten nicht mit 1. Jänner 2021, sondern national erst ab 1. Juli 2021 abgeschafft werden kann.
Die Streichung der Freigrenze für Online-Bestellungen bei Händlern aus Drittländern bedeutet, dass Pakete künftig ab dem ersten Cent zu versteuern sind: „Damit werden faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen, die für den heimischen Handel dringend notwendig sind“, so Handelsobmann Trefelik. „Mit der Streichung der Freigrenze wird ein Steuerschlupfloch für ausländische Onlinehandelskonzerne geschlossen. Das ist notwendig und sinnvoll“.
Nach Österreich werden rund 8 Millionen Kleinsendungen importiert. Den Mitgliedstaaten entgehen durch die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung jährlich 1 Milliarde Euro. In Österreich wird der Steuerentgang auf 150 Millionen Euro geschätzt. Gerade in der Corona-Krise, in der sich die Unternehmen ohnehin in einer extrem angespannten wirtschaftlichen Situation befinden, ist es unabdingbar steuerliche Gerechtigkeit zu schaffen.
Andere Mitgliedsstaaten, wie z.B. Schweden, haben die ungleichen steuerlichen Bedingungen längst erkannt und die Freigrenze bereits vor Jahren abgeschafft. Der Sprecher des österreichischen Handels fordert, die Freigrenze auf nationaler Ebene wie ursprünglich geplant, ab 1.Jänner 2021 abzuschaffen und keine Verschiebung vorzunehmen.
Blümel: Schwerpunktkontrollen gegen Unterfakturierung schaffen Fairness für heimische Händler.
Schulterschluss von Zoll, Handelsverband und Post – Abschaffung der 22 Euro-Steuerfreigrenze für Pakete aus Drittländern binnen eines Jahres.
Mit 1. Juli 2021 wird die Steuer-Freigrenze für Online-Bestellungen unter einem Wert von 22 Euro endgültig Geschichte sein. „Die Umsetzungsschritte laufen auf allen Ebenen,“ so Finanzminister Gernot Blümel, der sich über die Zusammenarbeit mit dem Handelsverband und der Post AG zufrieden zeigt: „Wir gehen gemeinsam gegen Wettbewerbsverzerrung vor und sorgen für faire Handelsbedingungen für alle Unternehmen. Durch den Wegfall der Steuer-Freigrenze wird auch ein langjähriger Nachteil für heimische Händler beseitigt. Gerade bei Paketen aus Asien werden auffällig oft Pakete mit einem Wert unter 22 Euro versendet“, so der Finanzminister.
Derzeit werden Sendungen bis 22 Euro, die im Versandhandel aus Nicht-EU-Ländern kommen, noch ohne Abgabeneinhebung zugestellt. Bei den so genannten Kleinsendungen fällt keine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, was heimische Händler gegenüber Online-Händlern aus Drittstaaten ins Hintertreffen führt. Vor allem billige Versandprodukte aus China werden so kostengünstig vertrieben. Sendungen werden von den asiatischen Händlern oftmals falsch deklariert und die Freigrenzen-Regelung so unrechtmäßig ausgereizt.
„Wir wollen Fairness und Steuergerechtigkeit in Österreich sowie Wettbewerbsgleichheit zwischen traditioneller und digitaler Wirtschaft. Durch verstärkte Zusammenarbeit und konkrete Schwerpunktsetzung werden wir Importe von Kleinsendungen aus Drittländern künftig noch stärker als bisher ins Visier nehmen. Damit schützen wir die Interessen der österreichischen Unternehmen und gehen gezielt gegen vorsätzliche Unterfakturierungen vor“, kündigt Finanzminister Blümel entsprechende Schwerpunktkontrollen beim Zoll an.
Wegfall der EUSt-Freigrenze ab 1.Juli 2021
In knapp einem Jahr, mit dem Wegfall der EUSt-Freigrenze, sind ab 1.Juli 2021 somit alle Sendungen durch den Händler dem Zoll zu melden, eine Anmeldung abzugeben und Abgaben zu bezahlen. Um den österreichischen Handel, der besonders unter den derzeitigen Unterfakturierungen aus Drittstaaten leidet, in der Zeit bis zur tatsächlichen Einführung zu unterstützen, hat das Finanzministerium ein entsprechendes Maßnahmenpaket geschnürt.
So werden ab sofort monatlich Schwerpunktkontrollen des Zolls im Bereich der Kleinsendungen aus Drittstaaten durchgeführt. Das Risikomanagement wird mittels Risikoprofilen in den IT-Systemen des Zolls, aber auch der Post laufend verbessert und führt vermehrt zur Aufdeckung von Unterfakturierungen. Dank der Kooperation von Post und Zollverwaltung wird Österreich auf die ausnahmslose Besteuerung von Importsendungen gut vorbereitet sein.
Bei den Schwerpunkteinsätzen wird die operative Zollaufsicht künftig den Fokus verstärkt auf Unterfakturierung, als Geschenke deklarierte Sendungen, die Angabe falscher Herkunftsländer sowie verbotene und beschränkte Waren legen. Zum Einsatz werden dabei in bewährter Weise die Röntgengeräte des Zolls sowie die Zoll-Diensthunde kommen.
Um Steuergerechtigkeit für österreichische Händler weiter zu schützen und voranzutreiben, werden aufbauend auf den Erkenntnissen zu Händlern aus Drittländern neue Risikoprofile für Kontrollen entwickelt und auch die Umsätze von EU-Händlern beobachtet, ob diese die Lieferschwelle überschritten bzw. die österreichische Einfuhrumsatzsteuer entrichtet haben. Hinzu kommen gezielte Risikoanalysen, die durch die Übermittlung von mehr und mehr Daten aus dem Versandhandel möglich werden. Mit so erstellten, neuen Risikoprofilen kann der Zoll noch effizienter seiner Kontrolltätigkeit nachgehen.
Es ist ein Gebot der Fairness, alle Marktteilnehmer steuerlich gleich zu stellen. Im Schulterschluss wurde ein Maßnahmenbündel sowie Schwerpunktkontrollen vereinbart, um Fairplay im eCommerce sicherzustellen. Damit wird der missbräuchlichen Anwendung der ‚22-Euro-Freigrenze‘ durch internationale Webshops aus Drittstaaten strukturell entgegengewirkt. Die jährlichen Mehreinnahmen von 150 Millionen Euro durch die Versteuerung ab dem 1 Cent braucht unsere Volkswirtschaft heute mehr denn je“, ergänzt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
„Die Österreichische Post wird dafür Sorge tragen, dass es auch künftig zu einer reibungslosen Abwicklung bei der Zustellung von nationalen und internationalen Paketsendungen kommt“, so Post-Generaldirektor Georg Pölzl. „Selbstverständlichen ist es der Post auch ein Anliegen, den österreichischen Handel zu unterstützen und ein starker Logistik-Partner zu sein – was nicht zuletzt mit der erfolgreichen Entwicklung der heimischen Versandhandelsplattform Shöpping gelungen ist.“
Abschaffung der 22 Euro-Steuerfreigrenze für Pakete aus Drittländern ab 1. Juli 2021.
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)