Verurteilter Wiener “Lebensberater”: Gewerberechtliches Verfahren muss rasch eingeleitet werden.
Nach der heutigen Verurteilung eines Wiener “Lebensberaters und Persönlichkeitscoaches” wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges hält die für Lebens- und Sozialberater zuständige Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien fest: Auch wenn das Urteil des Wiener Landesgerichts in keinem Zusammenhang mit dem vom Verurteilten angegebenen Beruf steht, muss die zuständige Gewerbebehörde nun überprüfen, ob tatsächlich eine aufrechte Gewerbeberechtigung der Lebens- und Sozialberatung vorliegt, und gegebenenfalls rasch ein Verfahren zur Entziehung einleiten.
Das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung ist in Österreich an besonders strenge Voraussetzungen gebunden. Den Leistungen österreichischer Lebens- und Sozialberater liegt nicht nur eine fundierte Ausbildung zugrunde. Sie sind auch rigorosen ethischen Grundsätzen verpflichtet, die rechtlich als Standes- und Ausübungsregeln verankert sind. Ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Kunden ist unabdingbare Voraussetzung professioneller Lebens- und Sozialberatung. Verurteilte Straftäter können da keinen Platz haben.
Über die Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung
Die Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien vertritt unter anderem rund 2.300 Lebens- und Sozialberater und setzt sich intensiv dafür ein, dass die Leistungen ihrer Mitglieder professionell und in höchstmöglicher Qualität angeboten werden.
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