Interview mit Ex Hundebesitzerin dessen Hund Buben in Kopf biss

News
PIRO4D / Pixabay

Waris heißt jener (1) jähriger Bub, der mit seinem Großeltern spazieren ging. Die Großeltern spielten mit dem Buben, hoben ihn auf.

Plötzlich wurde der Bub vom Hund angegriffen und Lebensgefährlich verletzt.

Was sagt nun die Ex Hundebesitzerin die 1,4 Promille zu dem Zeitpunkt hatte?

KURIER: “ Die Ex Hundebesitzerin sagt: „Ich entziehe mich keiner Verantwortung“!

Der Bub schwebt übrigens weiter in Lebensgefahr.

Hier der Vorbericht.

„Mir tut es unendlich leid. Ich kann es nicht rückgängig machen. Es ist wie ein Reifenplatzer bei 140. Den kannst du auch nicht verhindern“, sagt die Besitzerin, jenes Rottweilers, der vergangenen Woche einen Einjährigen in Wien-Donaustadt lebensgefährlich verletzt hat.

Frau W. und die Familie des kleinen Waris (1) sind Nachbarn, mit dem Vater des Einjährigen arbeitet die Frau sogar zusammen bei den Wiener Linien. In dem 2009 errichteten Wohnhaus wohnt die 48-Jährige alleine, zur Zeit nur mit einer Katze. Der Rottweiler Joey befindet sich im Wiener Tierquartier.
Das Tier würde in wenigen Monaten seinen vierten Geburtstag feiern.
Seine Zukunft ist ungewiss. Kontakt zu dem Rüden hat die Wienerin nicht.

Lesen sie hier den ganzen Bericht

Bub nach Hundebiss weiter in Lebensgefahr


Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.