Irmgard Griss: Stellungnahme Mordfall Neusiedlersee

Irmgard Griss - Bevölkerungsnah und Offen | © KOENIGSHOFER

Irmgard Griss: Reform des Maßnahmenvollzugs ist dringend notwendig.

Irmgard Griss: „Aktuelle Vorfälle werfen ein dramatisches Schlaglicht auf die Probleme im Maßnahmenvollzug. Der Justizminister darf hier nicht länger untätig bleiben.“

Besorgt reagiert Allianzpartnerin und NEOS-Justizsprecherin Irmgard Griss auf den Mordfall am Neusiedlersee und die darauf bezogenen Aussagen von Justizminister Josef Moser zum Maßnahmenvollzug: „Der schreckliche Vorfall zeigt, wie dringend eine Reform des Maßnahmenvollzugs ist. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Justizminister Moser hier bremst.“ Griss verweist auf das bereits vor vier Jahren unter dem früheren Justizminister Brandstetter erarbeitete Reformkonzept zum Maßnahmenvollzug – dieses harrt noch immer seiner Umsetzung; die Regierung muss diese Vorlage nur nutzen: „Das Reformkonzept wurde unter Einbeziehung von Expertinnnen und Experten erstellt und soll die Qualität der Gutachten verbessern; es muss umgesetzt werden.“

Die Justizsprecherin betont, das vor allem bei der Gefährdungseinschätzung enormer Verbesserungsbedarf besteht: „Es braucht verbindliche Qualitätsstandards für Gutachten im Maßnahmenvollzug und die Einschaltung einer externen Kontrollinstanz, und zwar sowohl bei der Ersteinschätzung als auch danach. Nur so können die Interessen der Bevölkerung und jene der Betroffenen in Einklang gebracht werden.“ Als zweiten wichtigen Punkt nennt Griss die Betreuungsqualität in den Einrichtungen des Maßnahmenvollzugs: „Die von Minister Brandstetter erstellten Reformpläne wurden durch die Verwahrlosung von Betroffenen in Stein angestoßen. Die damit offenkundig gewordenen Probleme in der Betreuung und Therapie sind noch immer nicht gelöst.“

Ablenkungsmanöver bei Verfahrensdauer

Irritiert zeigt sich Griss ob der Aussagen des Justizministers im Ö1 Morgenjournal zur Verfahrensdauer: „Hier bleibt unklar, was Josef Moser eigentlich meint. Aspekte wie Mehrfachstrafen haben mit der Dauer von Ermittlungsverfahren der Justiz nichts zu tun. Grund für die lange Dauer von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren sind vor allem die große Komplexität mancher Sachverhalte und die große Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften. Hier braucht es jedenfalls mehr Personal. Daran führt kein Weg vorbei“, betont die Justizsprecherin abschließend.

Hier ein weiterer Bericht

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)