Herr G. war zwar betrunken.
Dies wurde bei einem Alkoholtest festgestellt.
Doch vieles ist nach wie vor unklar und eines ist geklärt. Der Mann der bei dem Motorboot Unfall gestorben ist wurde durch die Schiffsschraube des Bootes getötet.
Hier die Vorgeschichte: Drama Wörthersee
Noch weiß man nicht ob es zu einer Verhandlung kommen wird?
Es kann sein, Herr G zahlt Strafe weil er betrunken war und damit ist die Sache erledigt.
Bootsunfall: Opfer geriet in Schiffsschraube
Nach dem tragischen Tod eines 44 Jahre alten Unternehmers aus Niederösterreich – der Mann war Anfang Juni am Wörthersee in Kärnten aus dem Boot gefallen, seine Leiche wurde einen Tag später aus 30 Metern Tiefe geborgen – gibt es nun neue Erkenntnisse. So ergab ein Gutachten, dass der über Bord gegangene Mann in die Schiffsschraube geraten war, also offenbar überfahren wurde und nicht ertrunken ist.
Auf den Bootslenker, einen ebenfalls 44- Jährigen, kommt nun wohl ein Strafverfahren zu. Er hatte das Boot unter Alkoholeinfluss gesteuert.
Ihm drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft.
Geklärt werden musste in dem Gutachten vor allem die Frage, ob das Opfer ertrunken ist. In der Aussendung der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch heißt es dazu wörtlich: “Als Todesursache wurden zweifelsfrei massivste, durch mehrfache heftigste, hiebartige, kantenmechanische Gewalteinwirkungen bewirkte Verletzungen des Gesichts- und Gehirnschädels mit Zertrümmerung der knöchernen Strukturen und der Weichteile objektiv festgestellt.
Eine derartig massive Verletzung hat den sofortigen Tod und die sofortige Handlungsunfähigkeit der betroffenen Person zur Folge.”
Geklärt werden musste in dem Gutachten vor allem die Frage, ob das Opfer ertrunken ist. In der Aussendung der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch heißt es dazu wörtlich: “Als Todesursache wurden zweifelsfrei massivste, durch mehrfache heftigste, hiebartige, kantenmechanische Gewalteinwirkungen bewirkte Verletzungen des Gesichts- und Gehirnschädels mit Zertrümmerung der knöchernen Strukturen und der Weichteile objektiv festgestellt. Eine derartig massive Verletzung hat den sofortigen Tod und die sofortige Handlungsunfähigkeit der betroffenen Person zur Folge.”
“Unfallfremde” Todesursache völlig ausgeschlossen
Eine “unfallfremde” Todesursache ist laut Obduktionsbericht völlig ausgeschlossen. Laut dem technischen Gutachten, seit Ende Juni vorliegt, wies das Boot keinerlei technische Mängel auf.
Fünf Menschen hatten sich Anfang Juni an Bord des Motorbootes befunden. Am Steuer befand sich der 44- Jährige aus dem Waldviertel – er hatte zu diesem Zeitpunkt knapp 1,2 Promille Alkohol im Blut -, der laut Zeugen mit dem Boot einige scharfe Kurven fuhr, woraufhin das spätere Opfer, ebenfalls betrunken, über Bord ging.
Zeugen sprachen davon, dass das Boot danach rückwärts geführt wurde, wofür auch das Ergebnis der Obduktion spricht. Der 44 Jahre alte Beschuldigte spielte die von ihm gefahrenen Kurven laut Ermittlern in seiner Aussage herunter und gab auch an, gleichzeitig mit dem Gleichaltrigen über Bord gegangen zu sein.
Durch Rückwärtsfahren könnte das Opfer in die Schiffsschraube geraten sein?
Nur eines gibt es da noch? Herr G behauptet laut weiteren Berichten, Er sei selbst bei den Unfall über Bord gegangen? Also wer hat danach das Boot rückwärts gesteuert?
Es könnte zur Einstellung des Verfahrens kommen, schreibt auch oe24
Die zuständige Staatsanwaltschaft in Klagenfurt will diese am heutigen Mittwoch zumindest teilweise beenden. Sie legt die ersten Ermittlungsergebnisse vor. Fest steht bisher schon, dass dieser am Steuer des Bootes gesessen ist und dass er, mit 1,2 Promille Alkohol im Blut, betrunken war. Ihm droht die Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung. Höchststrafe: drei Jahre Haft. Allerdings muss der Schuldnachweis erbracht werden. Wenn nicht, wäre auch eine Einstellung drin.
Laut APA-Informationen war auch das Opfer betrunken und hatte 1,05 Promille intus. Gegenüber den Behörden gab der Mann an, zum gleichen Zeitpunkt wie das Opfer aus dem Boot gefallen zu sein.