Ein Autofahrer, wollte es den anderen zeigen und fuhr viel zu schnell. Jetzt wurde er von der Polizei aus dem Verkehr gezogen.
Führerscheinabnahme nach erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung.
Beamte der Landesverkehrsabteilung bemerkten im Zuge der Verkehrsstreife einen PKW-Lenker, der auf der A22 mit massiv überhöhter Geschwindigkeit fuhr.
Die Polizisten nahmen zum Zwecke der Anhaltung die Verfolgung des BMW auf.
Im Zuge dieser Nachfahrt dokumentierten sie diverse Geschwindigkeitsübertretungen, wobei die höchste Überschreitung auf der A4 gemessen wurde und die Fahrgeschwindigkeit 151 km/h statt der erlaubten 80 km/h betrug.
Darüber hinaus fuhr der Angezeigte die gesamte Fahrt hindurch in besonders rücksichtsloser Weise, so wurden von ihm diverse Sperrlinien überfahren, Fahrstreifenwechsel nicht angezeigt und der erforderliche Sicherheitsabstand erheblich unterschritten.
In der Erdbergstraße (3. Bezirk) gelang schließlich die Anhaltung des PKW. Dem 27-jährigen Lenker wurde an Ort und Stelle der Führerschein vorläufig abgenommen.
Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)