Alkolenkerin rief nach Unfall Polizei

Alkohol
stevepb / Pixabay

Am 13. September 2019 um 16:52 Uhr verständigte eine stark alkoholisierte 57-Jährige aus dem Bezirk Vöcklabruck über einen Parkschaden in der Bahnhofstraße in Vöcklabruck telefonisch die Polizei.
Die Anruferin wünschte eine Unfallaufnahme und gab an, dass sie sich durch den Lenker und dessen Freunde bedroht fühlte.
Die am Unfallort eingetroffen Beamten konnten in keinster Weise eine Bedrohung feststellen.
Vielmehr versuchte der Unfallgegner, ein 18-Jähriger aus dem Bezirk Gmunden, einen Datenaustausch mit der 57-Jährigen, wobei diese lediglich die Versicherungsnummer bekannt geben wollte.
Nach der ersten Befragung gaben beide Parteien an, dass die Frau ihren Pkw rückwärts ausparken wollte und dabei den hinter ihr stehenden Pkw des 18-Jährigen übersah.
Nach Schilderung des Unfallherganges stellten die Beamten starken Alkoholgeruch bei der 57-Jährigen fest und führten mit ihr einen Alkotest durch.
Dieser ergab einen Wert von 2,04 Promille. Der Frau wurde der Führerschein abgenommen und die Weiterfahrt untersagt.

Quelle
Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)