Diskussion auch 2022 neu entbrannt.
Der 2. November ist Welttag des Rechts auf Sterben
Trotz des neuen Sterbeverfügungsgesetzes: weiterhin bürokratische Hürden für Sterbehilfe in Österreich.
Einen einfachen und für jeden zugänglichen Weg für den assistierten Suizid, das fordert Dr. Isolde Lernbass-Wutzl, Sprecherin der ÖGHL – der österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende – anlässlich des Welttags des Rechts auf Sterben am 2. November. Seit 1. Jänner 2022 wurde ja in Österreich das Sterbeverfügungsgesetz implementiert. Dies sieht zunächst zwei ärztliche Aufklärungsgespräche vor, einer der beiden Ärzte muss eine palliativmedizinische Ausbildung haben. Spätestens drei Monate danach kann eine Notarin oder ein Patientenvertreter eine Sterbeverfügung errichten.
Keine Einschränkung auf bestimmte Diagnosen
“Das neue Gesetz ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber humanes Sterben ist dadurch noch lange nicht für alle zugänglich“ so Lernbass-Wutzl. Die ÖGHL engagiert sich dafür, dass Freitodhilfe auch tatsächlich und bedarfsgerecht verfügbar ist und nicht durch gesetzliche Regulierungen in der Praxis unangemessen eingeschränkt oder gar unmöglich wird. Sie verlangt mittelfristig die weitere Legalisierung der Freitodhilfe, insbesondere die Abschaffung der Einschränkung auf bestimmte Diagnosen anstelle von subjektiv empfundenem Leid als Kriterium, frei verfügbare und bedarfsgerechte Möglichkeiten zur Information und die Durchführung von Freitodbegleitungen durch qualifizierte Personen.
Weltweiter Kampf um Menschenwürde
Das Menschenrecht auf ein Sterben in Würde und ein frei gewähltes Lebensende ist in vielen Ländern noch nicht ausreichend etabliert. Daher setzt sich ein internationales Bündnis für einen Bewusstseinswandel ein und hat den Ged…
Quelle
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