KIRK DOUGLAS ist 103!

Der letzte Hollywood Gigant feiert Geburtstag

Spartacus
Kirk Douglas, 1960 in Spartacus | Foto: ORF/Universal

Es tut gut einer solchen Legende zu Lebzeiten zum Geburtstag gratulieren zu können: KIRK DOUGLAS ist 103!

Ein Jahrhundert, welches der stärkste Charakter und älteste Haudegen Hollywoods mit prägte und dies sicher nicht nur im Film. Keiner kann solche große Rollen wie Spartacus oder Odysseus so überzeugend spielen, oder sich in extrem ambivalente Typen versetzen.

Ob als (Anti-)Kriegsheld, antiker Recke oder einsamer Cowboy, seine Darstellung war immer überzeugend, er macht in jeder Pose, in jedem Kostüm eine gute Figur und war sicher Vorbild für viele die nach ihm kamen. Auch für Sohn Michael, welcher im selben Beruf berühmt wurde, aber meines Erachtens nach nie an die Größe seines Vaters heran kam.

Kirk ist bis heute so geblieben, wie er schon immer war: zäh, entschlossen, hartnäckig – und humorvoll. Er zeigte dies in einigen Komödien, welche aber meist wenig einspielten. Und auch abseits der Leinwand fallen selbstironische Scherze, selbst über seinen Schlaganfall und die neuen Kniegelenke weiß er sich zu belustigen.

Bei der OSCAR Nacht 2011 waren die Folgen spürbar: Er kam auf dem Stock gestützt auf die Bühne, um einen Preis zu verleihen, da erhebt sich das Publikum ehrfurchtsvoll von seinen Plätzen …
Das gehört sich auch so für den letzten Giganten Hollywoods!

Es würde sich aber auch anbieten, viele seiner Filme zu senden, doch angesichts einer Filmografie von rund 100 Filmen sind die Handvoll Streifen auf ein paar Sendern eher wenig für seinen Jubelmonat Dezember.

Spartacus
Niemand konnte solche Rollen besser darstellen: Kirk Douglas (Spartacus)
| Foto: ORF/Universal

Disclaimer

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
  • Der Betreiber und die Autoren dieser Website sind weder Juristen, noch beschäftigen sie solche, dürfen und können daher keine Rechtsgutachten über externen Content erstellen.
  • Der Pflicht gem. Abs. 2, § 17 ECG kommen wir erst nach Einlangen qualifizierter Hinweise der Justizbehörden nach. Dennoch beachten wir auch Hinweise daran beteiligter jur. wie phys. Personen und versuchen objektiv zu bleiben.
  • Artikel, Beiträge, Seiten usw. sind mit Quellangaben versehen, soweit diese bekannt und nötig sind. Dabei gibt es 4 Abstufungen:
    - "APA-OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders!" bedeutet, dass diese Veröffentlichung kein von uns produzierter redaktioneller Content ist, sondern eine Verteilung im Sinne des APA Disclaimers (§ 17 ECG muss hier also nicht explizit angegeben werden).
    - "Link zum Originalartikel, bzw. zur Quelle des hier zitierten, adaptierten bzw. referenzierten Artikels (Keine Haftung bez. § 17 ECG)" besagt das Gleiche wie oben, gilt aber für allen Content, welcher nicht, oder nicht nur von APA-OTS kommt. Hier dürfen auch eigene Einleitungen, Anmerkungen und Fußnoten dabei sein. (§ 17 ECG gilt dennoch)
    - "Redaktionelle Adaption einer per APA-OTS verbreiteten Presseaussendung." heißt, dass von APA-OTS verbreiteter Content von uns in weiten Teilen verändert, angepasst, ergänzt wurde. Hier deklarieren wir keinen vollen Haftungsausschluss für den gesamten Content des jeweiligen, so gekennzeichneten Artikels. (§ 17 ECG gilt aber weiterhin für Aussagen des Urhebers.)
    - "Quelle wird teilweise genannt, aber aus rechtlichen Gründen (§ 17 ECG) nicht verlinkt" bedeutet, dass die Quelle zwar genannt wird oder werden musste, wir aber aufgrund der nicht möglichen Prüfung auf rechtliche Korrektheit, Wahrheit des externen Inhalts keinen Link setzen.
  • Wir sind nicht verantwortlich für die Offenlegung persönlicher Daten beteiligter jur. wie phys. Personen in und auf verlinkten Webseiten, sowie in den URLs und deren Linktext.
  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
  • Jener Disclaimer soll sich nicht über gültiges Recht hinwegsetzen und hat aufgrund der nicht Vertrags-gebundenen Wirksamkeit hpts. informativen Charakter.
  • Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang auch unsere AGB.