Löchriges Netz Härtefallfonds

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Löchriges Netz Härtefallfonds: Untaugliche Unter- und Obergrenze, Gründer_innen, Patchworkeinkommen

Die Bundesregierung muss unsere Lebensrealitäten anerkennen, fordert die in Gründung befindliche YogaUnion Österreich als Interessensvertretung der Yogalehrenden des Landes.

Während anerkannt wird, dass Auszahlungen durch die WKO bei jenen, die ins Raster passen, flott vonstattengehen, mangelt es den Richtlinien des Härtefall-Fonds an Praxistauglichkeit bei der Mehrzahl der Betroffenen.

Durchs Netz fallen derzeit Yogalehrende sowie alle Bewegungs- und Gesundheitsdienstleister_innen, deren Gewinn laut letztgültigem Steuerbescheid unter 5.527 EUR lag. Unabhängig von Bestehensdauer, Jahresumsätzen, etwaigen Verlustvorträgen, Investitionen ins Unternehmen, Karenzzeiten oder tatsächlich bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen entscheidet in der als „Phase 1“ betitelten Sofortzahlung allein der zuletzt dokumentierte Gewinn, ob jemand Hilfe erhält.

„Das ist völlig unverständlich“, so Mag. Claudia Vogt Initiatorin des Forums CoVid19-betroffene Yogalehrende. „Gerade die Härtefälle sind entgegen aller Versprechen nicht berücksichtigt worden.“ Die derzeitige Ausgestaltung der Förderung sei praxisfern und lasse vor allem Alleinverdiener_innen und Alleinerzieher_innen im Regen stehen, schildert sie. Davon sind 800 Yogalehrende in Österreich in der aktuellen Situation betroffen. Viele haben keinerlei Absicherung und Rücklagen, d.h. sie tragen bei laufenden Fixkosten vielfach nicht länger als einen Monat. „Es muss im Sinne der ausgegebenen Durchhalteparole ‚Wir lassen niemanden zurück’ immer auch eine Einzelfallbeurteilung möglich sein. Es geht hier wirklich um Existenzen“, betont die Interessensvertreterin.

Auch wer eben erst gegründet hat oder über ein Patchwork-Einkommen (Selbständigkeit und Angestelltenverhältnis) den eigenen Lebensunterhalt und häufig den der Familie bestreitet schaut gegenwärtig durch die Finger. Selbst die eingezogene Obergrenze des unzuverlässigen Rettungsschirms ist nicht nachvollziehbar: 2.100 EUR als Familieneinkommen bei gleichbleibenden Fixkosten (hohe Sozialversicherungsbeiträge, hohe Mieten für die Betriebe) sorgen auch bei größeren Yogaunternehmer_innen für Hilferufe.

„Unsere Betriebe wurden aufgrund einer Pandemie geschlossen. Wir fordern die Bundesregierung auf, zumindest einen Teil der entgangenen Umsätze auf dem Weg nicht rückzahlbarer Förderungen mit uns gemeinsam zu stemmen“, weist Vogt auf das ausgehebelte Epidemiegesetz 1950 hin, das hier ein weit verlässlicheres Sicherheitsnetz gespannt hätte. „Die Bewältigung dieser beispiellosen Krise kann nur gemeinsam funktionieren.”

„Kein Yogabetrieb kann sich allein auf Online-Geschäft verlassen“, betont Astrid Wiesmayr Gründerin der YogaUnion. Die Erlöse seien höchstens ausreichend, um einen kleinen Teil der Fixkosten wie Miete, Telefon, Internet und Versicherungsbeiträge abzudecken. Dies dürfe nicht dazu führen, dass Umsätze, die so erwirtschaftet werden, zusätzliche und dringend benötigte Hilfen verwehren. „Absolut wünschenswert ist zudem eine gesetzliche Regelung zum Mietzins zwangsgeschlossener Betriebe, auf die wir uns verlassen können.“

Forderungen:

  • Allgemeine Anspruchskriterien für die Soforthilfe DRINGEND überarbeiten
  • Anstatt Mindestgewinn Bestehen einer gewerblichen Sozialversicherung als Kriterium heranziehen
  • Anheben der Obergrenze
  • Mehrfachversicherung darf KEIN Ausschlussgrund sein
  • Neue Richtlinie für „Phase 2“ und Nothilfefonds: Orientierung an tatsächlichen Umsätzen der Vorjahre und jedenfalls teilweise Kompensation für Umsatzausfälle
  • Deutliche Aufstockung der Mittel, wenn nötig
  • Gesetzliche Regelung zu Mietzinsverzicht bei Betrieben, die gesperrt wurden
  • Hilfen der Länder von Kriterium “Gewerbeschein” lösen
  • Rücklagen der 10 Wirtschaftskammern für Härtefälle-Fonds bei EPU, Neuen Selbständigen und Kleinunternehmen öffnen

Quelle
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