Ein wichtiges Thema: Viele leiden nach wie vor.
Neue Daten belegen dringenden Handlungsbedarf!
Mehr als vier Millionen COVID-Infektionen wurden in Österreich gemeldet. Die fehlende soziale Absicherung, vor allem für Menschen, die sich im Betrieb angesteckt haben, wird immer deutlicher sichtbar. Denn wer sich am Arbeitsplatz infiziert hat und monatelang nach überstandener Krankheit aufgrund von Long COVID immer noch nicht arbeiten kann, sollte ein Recht auf Anerkennung der Infektion als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall haben.
Neue Daten der Unfallversicherung AUVA belegen aber, dass das nicht der Fall ist. Ohnehin wird COVID als Berufskrankheit nur in bestimmten Branchen zugesprochen, etwa im Pflegebereich. „Es ist unfair, dass jene Menschen, die in den Hochzeiten der Pandemie am Arbeitsplatz waren und das Land am Laufen gehalten haben, nicht dieselben Rechte haben sollen“, sagt Wolfgang Panhölzl, Leiter der AK Abteilung Sozialversicherung.
Mit Stand 30.05.2022 wurden 27.045 Anträge auf Anerkennung einer Covid-Infektion als Berufskrankheit bei der AUVA gestellt. Von den bislang 15.655 erledigten Fällen wurde nur jeder zweite positiv entschieden. Als Arbeitsunfall wurde in Österreich überhaupt erst eine Erkrankung mit dem Virus anerkannt. Blickt man nach Deutschland, zeigt sich ein gänzlich anderes Bild: Dort wurden rund 74% der COVID-Infektionen als Berufskrankheit und 18.150 Fälle als Arbeitsunfall anerkannt. Panhölzl: „Es ist nicht anzunehmen, dass deutsche Arbeitnehmer:innen kränker sind als österreichische“.
Panhölzl kritisiert auch die lange Verfahrensdauer. Über 11.000 Anträge warten teils monatelang auf Erledigung. Auf besonderes Unverständnis stößt die Praxis der AUVA, für manche Ablehnungen nicht einmal einen Bescheid auszustellen. So wurden 4.295, also 27 % der entschiedenen Fälle behördenintern erledigt. Betroffenen wird so die Möglichkeit genommen, Einspruch gegen die Entscheidung der AUVA zu erheben…