Mädchen beim Duschen gefilmt – nicht strafbar

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Was hat sich vorgetragen: Ein Fußballtrainer Trainer filmte seine Schäfchen (Mädchen) NACKT beim Duschen. Die Jugendlichen  waren minderjährig. Als dies begann.

Es ist keine strafbare Handlung, hat nun Gericht St. Pölten entschieden. Der Trainer ist freigesprochen.

Er durfte also die Mädchen beim Duschen filmen, er hat es sich nur selbst angesehen und nicht weiter verbreitet. Die Mädchen und die Anwälte die diese betreuen sind schockiert.

Sie können jetzt auf den Zivilweg weiter klagen. Der Schock bei den Mädchen ist so groß, sie haben Angst hier weiter etwas zu unternehmen. So kann es gehen vor Gericht.

KURIER: Doch vor einem Strafgericht wird sich der Niederösterreicher wohl nicht verantworten müssen – dafür fehlen die rechtlichen Voraussetzungen. Deswegen hat sich Rechtsanwältin Valentina Murr, die zwei Opfer vertritt, mit einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde gewandt.

Ob weiter auf dem Zivilweg verhandelt wird, die Mädchen sind müde und psychisch vielleicht nicht mehr stabil genug, der Druck und der Richterspruch waren zu viel für die beiden Mädchen. Beide sind schwerst erledigt, gibt ein Anwalt an.

Frauen sprechen davon, dies gehört in der Politik verhandelt. Kann ja nicht sein, dass es straffrei ist, Kinder nackt beim Duschen zu filmen? Es sei ein Skandal was hier ein Gericht machte, sagen andere. Frauen würden so weiter abgewertet.

KURIER: Noch ist unklar, bis wann eine Entscheidung in dieser Causa fallen wird. Die beiden Spielerinnen, die seit dem Vorfall unter psychischen Problem leiden, hoffen jedenfalls, dass ihr Ex-Coach zumindest eine Geldstrafe aufgebrummt bekommt.