Man darf nicht Frauenmord schreiben: “Käufer von Artikeln scheinbar schon”?

Justiz
Foto: pixabay, zib

Justiz und Artikelkauf: Ein brandheißes Thema.
Machtmissbrauch Justiz: Absurdes Mediengesetz durch Politik öffnet diesem Machtmissbrauch Tür und Tor.

Der wahre Skandal, der sich hier auftut: Kaufen sich Medien ihre grauslichen Artikel, von der Justiz?

Es war ein Anwalt, der dies sagte: Wie auch heute, stehen so viel Dinge in den Medien, die nach Mediengesetz verboten sind, wie das Wort Frauenmord.

Es ist erst ein Frauenmord, wenn der Beschuldigte rechtskräftig verurteilt ist, laut Mediengesetz.

Kaum eine Zeitung, die heute nicht von Frauenmord schreibt. Im anderen Fall, wo ein mutmaßlich Beschuldigter einen Mann erschossen haben soll, es gilt die Unschuldsvermutung, wird in die gleiche Kerbe geschlagen. Der Beschuldigte kann gestehen, was er will. Medien dürfen nicht schreiben, er hat gestanden. Es ist für Medien strafbar. Weil erst, wenn er rechtskräftig durch einen Richter verurteilt wurde, darf man überhaupt über den Fall schreiben. Fast alle Medien berichten aber darüber.