Messerattacke auf Ex – Freundin – 13 Jahre Haft

Foto: pixabay,zib

Die Strafen müssen strenger werden, ist auch der Innenminister der Meinung. Die Frau überlebte schwerst verletzt, obwohl diese einen Halsstich erlitten hatte und im Keller eingesperrt war.

Gewaltprävention muss her.

In Österreich sind seit Jahresbeginn neun Frauen von ihren Ex-Partnern getötet worden – zuletzt eine 35-Jährige am 30. April 2021 in Wien-Brigittenau. Innenminister Karl Nehammer und die Bundesministerin für Frauen und Integration, Susanne Raab, wollen nun ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt schließen.

„Wir benötigen einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, um von Gewalt betroffene Frauen dazu zu ermutigen, umgehend die Polizei zu verständigen. Die Sensibilisierung aller in unserem Land lebenden Menschen, bei Anzeichen von Gewalt gerade nicht wegzusehen, spielt ebenso eine wesentliche Rolle im Kampf gegen die sich immer schneller drehende Gewaltspirale“, stellt der Innenminister klar.

Nach der anhaltenden Frauenmordserie in Österreich findet am Montag, den 3. Mai 2021, ein Sicherheitsgipfel im Innenministerium statt. Ziel des Gipfels ist es, schnellstmöglich ein spezielles Maßnahmenpaket zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schließen.

Zu diesem Zweck werden Susanne Raab und Karl Nehammer mit allen Landespolizeidirektoren und den Leitern der Landeskriminalämter eine weitere Intensivierung des Instruments der Fallkonferenzen in allen Bundesländern thematisieren. „Für eine einheitliche und standardisierte Abwicklung dieser Fallkonferenzen, die mit dem ersten Jänner 2020 ins Gewaltschutzgesetz aufgenommen wurden und seither als Instrument zur Prävention von Gewalttaten zur Verfügung stehen, wurde ein wichtiger Leitfaden entwickelt“, erklärt der Innenminister.

Untersuchung und Analyse aller Frauenmorde der vergangenen zehn Jahre

Das Frauenministerium und das Bundeskriminalamt werden eine Untersuchung aller Tötungsdelikte an Frauen in den vergangenen zehn Jahren in Auftrag geben. Damit sollen wichtige Erkenntnisse über polizeiliche Maßnahmen vor Tötungsdelikten, etwa ob es im Vorfeld eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot gegeben hat, und über die Motive der Täter gewonnen werden.

Nur in einem Fall bestand bereits ein aufrechtes Kontaktverbot

In den neun Mordfällen der vergangenen vier Monate bestand nur in einem Fall ein aufrechtes Kontaktverbot, dem ein Betretungs- und Annäherungsverbot vorangegangen war. In den anderen acht Fällen kam es im Vorfeld zu keiner Wegweisung nach dem Sicherheitspolizeigesetz, da die Polizei weder von Zeugen noch von den Gewaltopfern selbst informiert wurde.

Es gibt einen Zufluchtsort für jede Frau, die von Gewalt betroffen ist

Nehammer und Raab wollen die Sensibilisierungskampagne gegen häusliche Gewalt an Frauen und Mädchen intensivieren, die bereits während des ersten Lockdowns im vergangenen Frühjahr startete. „Ich möchte, dass jede betroffene Frau und jedes Mädchen, aber auch ihr Umfeld weiß, dass es einen Weg aus der Gewaltspirale gibt. Sie müssen nicht allein mit der Situation zurechtkommen, es gibt Hilfe und Unterstützung. Daher ist es auch wesentlich, dass wir die Infokampagne weiter ausbauen und intensivieren. Es gibt einen Zufluchtsort für jede Frau, die von Gewalt betroffen ist“, betonte Susanne Raab.

Quelle
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