Mörder und Anwalt verhindern den Existenzaufbau einer Bloggerin

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Foto: Tumisu / Pixabay License

Ein bekannter Frauenmörder ist längst rechtskräftig zu lebenslänglich verurteilt. Trotzdem geht man weiter gegen kleine Medien, Blogger vor!

Die Vorgeschichte

Vor einigen Jahren wurde ein, damals noch mutmaßlicher Mord im Land der Femizide medial besonders aufbereitet. Bekannte Medien lieferten sich ein Wettrennen, wer denn näher an den vermutlichen Täter und das Umfeld des Opfers herankommt.
Daten der Beteiligten und Bilder des jur. sog. „höchstpersönlichen Lebensbereiches“ wurden in jeder Zeitung gedruckt, auf Sendung gebracht und in den Online-Medien verbreitet. Ebenso wurden die wildesten Vorverurteilungen verbreitet, also gegen die Unschuldsvermutung verstoßen.

Ist der Ruf mal ruiniert

… lebt es sich scheinbar nur für die großen Medien ungeniert weiter. Denn diese belassen die ach so „inkriminierenden“ Artikel einfach online. Was mit ein bissl Extra Körberlgeld für einen Anwalt und das hohe Gericht wie geschmiert läuft.

Während es den vielfach finanzierten Medienhäusern egal war und bis heute ist, wurden kleine Medienbetreiber und Blogger zu enormen Summen verurteilt. Dies, weil sie bloß diese Berichte der bekannten Medien verlinkten!

Als Medienbetreiber ohne Kriegskasse für den Kauf von Urteilen wird man seines Lebens nicht mehr froh. Blogger, Autoren oder Einzelkämpfer unter den Journalisten können und werden jahrzehntelang bis in den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ verfolgt.
Ja, auch diese Personen haben so etwas! Doch deren Privatsphäre ist nicht geschützt, jedenfalls nicht so wie der von geständigen, überführten Gewaltverbrechern!

Banken, Ämter, Institutionen sind „Drittschuldner“

Im eingangs erwähnten Fall des inzwischen rechtskräftig verurteilten Frauenmörders wird seit 2021 eine Bloggerin verfolgt.

So wurden die verschiedensten Banken angeschrieben und u.a. die Pfändung allfälliger Guthaben beauftragt. Egal, ob die Dame dort ein Konto hat oder nicht – die Institute werden vom gesamten Medienrechts-Verfahren unterrichtet. Datenschutz? Nie davon gehört.

Damit nicht genug: Jeder, egal ob Firma oder Person ist plötzlich „Drittschuldner“! Jener hat die betreibende Partei (zur Erinnerung: Ein verurteilter Mörder) und dessen Rechtsverdreher von allen zu unterrichten, was die damals beklagte Bloggerin betrifft.

Dies geht tatsächlich bis in die tiefste Privatsphäre. Denn man macht auch nicht halt vor engsten Verwandten, Bekannten und der Umgebung.
Alle werden befragt und ausgepresst. Es könnte ja noch wo Geld für den armen Mandanten herauszuholen sein.

Jeder dieser Angriffe kostet eine Menge Geld. Kosten, welche die ehem. angeklagte Bloggerin zu tragen hat. Diese Maßnahmen sind teuer, denn hier werden noch mehr Leute tätig. Gerichts und Verwaltungskosten werden jetzt bei der Bloggerin eingefordert.

Blogger sind kein juristisches Freiwild!

So wird durch Politik und Justiz, Tür und Tor für Täter geöffnet. Blogger zum Freiwild gemacht. Was sich aber diese Bloggerin sicher nicht so gefallen lässt.

Zumindest sollen die wissen, welche jetzt ein Schreiben vom Gericht zur Auskunft erhalten haben, es handelt sich um einen rechtskräftig verurteilten Frauenmörder. Der Anwalt will für ihn viel Geld. Damit er nach der Haft besser leben kann?

Und natürlich für sich auch und das Gericht will ebenfalls verdienen. Der Bloggerin soll aber ein weiterer Existenzaufbau nicht gelingen. Man ist dabei die gesamte Existenz zu zerstören, Rufschädigung, Kreditschädigung, üble Nachrede, all dies von der Justiz ausgehend.

Abhängigkeit vom Partner, sogar dieser wird bedroht: Die Bloggerin ist in stetiger ärztlicher Behandlung, ein Frauenmörder macht dies im Nachhinein durch den Anwalt und aufgrund absurder Rechtslage möglich.


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