Medienrecht: Welche Medien kaufen sich ihr Urteil?

Ein Merk- und Denkzettel für die "Medienrechtsexperten" in den sozialen Medien

Justiz
Gesetze und Urteile kann man sich auch kaufen? | Foto: geralt / Pixabay License

2023 ist kaum 2 Wochen alt, und schon voller Mord und Totschlag. Darf man das so schreiben? Jein!
Medien, welche es sich leisten können, dürfen spekulieren, vorverurteilen und alle Details zeigen.
Medienbetreiber ohne Budget für Gesetzeskauf müssen sich an das Mediengesetz halten.

Da der aktuellste Fall, eine blutige Gewalttat quasi in der Nachbarschaft stattfand, ist unser Interesse daran natürlich größer, als wenn in China ein Rad’l umfällt. Details dazu werden bei uns erst erscheinen, wenn diese behördlich freigegeben sind. Bis dahin bitte die Sensationsgier bei den Medien stillen, welche dies dürfen.

Wer kann sich Recht kaufen?

Der Steuerzahler subventioniert die regierungstreuen Medien und füllt somit auch die “Kriegskasse”, welche diesen den Kauf von Urteilen ermöglicht.
Leser und Finanziers dieser bekannten Zeitungen, Websites und Sender sind der Meinung, “die dürfen das!” Man ist auch damit einverstanden, dass jene mittels starken Phrasen von “Mord” Klicks und Verkäufe generieren.

Die gleichen Fans der mächtigen Verlage verurteilen aber einzelne Blogger, wenn diese nur den aktuellen Medienspiegel hochhalten!
Oder gar deren medienrechtliche Verstöße aufzeigen. Vergehen, wegen die der eine oder andere kleine Autor bereits vor Gericht stand, nebst den 5-stelligen Strafen auch noch sein Medium bis zur Unkenntlichkeit kastrieren musste.

Selbst wenn sich später herausstellt, dass die Presse doch Recht hatte, wird allein die Berichterstattung über die Spekulation anderer Medien zuvor erstmal beim kleinen Blogger abgestraft. Dies zeigte dieser Bericht, welche inzwischen leider gerichtlich gepfändet wurde …

Staatlich subventionierte Medien machen dem gegnerischen Anwalt ein Angebot, dass er nicht ablehnen kann und schon sind die schrecklichsten Bilder “harmlos”, die schlimmsten Vorverurteilungen “gerechtfertigt” usw. Das “hohe Gericht” und seine Erfüllungsgehilfen kassieren halt ein bissl mehr als angedroht und schon ist alles legalisiert.

Was steht denn im Mediengesetz so?

Kurzform: Fast 60 Paragrafen.
Gültigkeitsbereich: Nur für Medienleute, welche kein Schutzgeld an die Justiz zahlen.

Nun, liebe Leser, hier die Langform – und jetzt bitte mal checken und nachdenken, was die beliebten großen Medien hier alles falsch machen (dürfen):

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Die am meisten verletzten Paragrafen des Medienrechts

sind im dritten Abschnitt – Persönlichkeitsrecht zu finden:

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Täterschutz vor Opferschutz

Es ist kein mediales Mitgefühl mit Opfern gestattet!

Auch wenn nicht nur ein (ehem.) Minister meinte: “Kuschelkurs der Justiz mit Gewalttätern muss enden!“, ist das immer noch so: Täterschutz geht vor Opferschutz. Vor allem Gewalttäter kommen ab der Tat zu Rechten, von denen sie vorher gar nichts wussten.

Irgendein Anwalt, der sonst nix kann halt, verhilft dem geständigen Verdächtigen, Angeklagten, Verurteilten so zu einer Menge Geld, die jener nach der Entlassung aus dem Jailhouse Hotel hat. Weiters holen sich Anwalt, Gericht, Sachverständige usw. ihren Anteil aus den künstlich hoch getriebenen Streitwerten.

Das Allerletzte (ECG § 17)

Es ist keinem Online Medium gestattet, die möglicherweise nicht korrekte Berichterstattung anderer zu verlinken!

ZITAT: Der Betreiber eines elektronischen Mediums haftet dann, wenn er einen Link
zu einem anderen elektronischen Medium, setzt und wenn durch den
Inhalt des Links ein Entschädigungstatbestand erfüllt wird (OGH 15 Os 66/19y in MR 6/19 S 263 ff)

– ENDE – (Fortsetzung vorbehalten)

  • Wir verweisen hiermit auf den Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links und betonen ausdrücklich, dass wir die im Abs. 1 des § 17 ECG genannte Überprüfung etwaiger Rechtswidrigkeit im verlinkten Inhalt nicht immer gewährleisten können.
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  • Ebenso teilen wir nicht zwingend deren Ansichten, sondern machen die Unschuldsvermutung für alle jur. wie phys. Personen und alle Vorwürfe gegen jene geltend. Dies gilt insbesondere für die eigene Berichterstattung, welche nach dem öst. Mediengesetz erfolgt, soweit wir als Nicht-Juristen dieses verstehen.
  • Wir stehen nicht in (ge)werblichen Zusammenhang mit uo. zu den Betreibern der verlinkten Webseiten.
  • Etwaige Empfehlungen in diesem Bericht sind keine Rechtsberatung!
  • Der Begriff "Abmahnanwalt" bezeichnet Juristen, welche überwiegend u.o. ausschließlich von (meist ungerechtfertigten, überzogenen, rechtlich fragwürdigen) Abmahnungen leben und soll keine Herabwürdigung von Kanzleien darstellen, welche dies innerhalb gesetzlich verankerter Regeln tun.
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