Mutmaßlicher Frauenmörder klagte bzw. dessen Anwalt

Medien
Foto: mohamed_hassan / Pixabay License

 

Bis heute ist das Urteil gegen den Beschuldigten nicht rechtskräftig: Andere regen sich auf, weil man nicht Frauenmörder schreibt. Monate nach der Verurteilung ist das Urteil nicht rechtskräftig, das ist ein Skandal.

 

Update 19. 5. 2022: Der nun verurteilte Frauenmörder klagte nochmals, Medien müssen zahlen: Grund, der Mann ist verurteilt, aber nicht rechtskräftig.

Jetzt bin ich gespannt, ob dieses  Medienunternehmen geklagt wird. Da ist alles drinn was verboten ist. Wer liebt, tötet nicht. Dieses Wort allein kann strafbar sein vor dem Rechtsstaat. Im Stiegenhaus verblutet, Bilder wurden gezeigt, alles kann, muss nicht strafbar sein. Es kommt darauf an, was sich der Anwalt ausdenkt, der Gegnerische Anwalt unterstützt und die der Richter mitspielt. Das alles berichten Kollegen. Justiz im Focus der Korruption und mehr? Recht ist nicht Gerechtigkeit.

https://twitter.com/aoef_at/status/1527235635311943680

In dem Fall wird wahrscheinlich nicht geklagt, zuviel Gegenmacht und die Dame ist keine Unbekannte.

Viele Medienunternehmer zahlen und machen es wieder und werden wieder geklagt und zahlen wieder. Weil dann eben dieses Urteil nicht rechtskräftig war und der Beschuldigte nicht Frauenmörder genannt werden durfte und er nicht blosgestellt werden durfte durch die Aussage Frauenmörder und vieles mehr.

Der Angeklagte kann nämlich kein Deutsch und versteht auch sonst nichts. Hat Anwalt und Dolmetscher, die ihm vertreten und vor Gericht geht es dementsprechend zu. Auch die Richter/ in lässt sich…….

Ein Wahnsinn wie es zugeht, überhaupt gegenüber Medien, deren Worte mehr als auf eine Goldwaage gelegt werden um zu kassieren. Rechtlich feht oft die Grundlage, dann droht der Richter dem Medienunternehmer. “Wehe sie gehen in Berufung”!

Ein Naheverhältnis zwischen Anwalt und Gegenanwalt wie Richter? Na eh ned :-)

Recht ist nicht Gerechtigkeit, alle Tricks erlaubt. Nicht nur im Medienbereich.

Journalisten, Blogger, Tagesmedien, werden eingeschüchtert, werden fertig gemacht, wie manche Politiker berichten, wie diese von der WKstA fertig gemacht werden. Doch da weiß man nicht, was ärger wiegt.

Medien haben aber von Haft etc. geschrieben und ihn Frauenmörder genannt, also müssen die zahlen.

Der Anwalt erläutert dies so vor Gericht: “Mein Mandant ist noch nicht rechtskräftig verurteilt, also haben diese Medien ein Strafrecht begangen”!


Archiv 22. Sep 2021

Als Bloggerin ist man Medienunternehmerin

Gesetzlich, Medienunternehmer, für den Inhalt auch anderer Content, verantwortlich. Als Medienunternehmen müssen wir uns selbst schützen und handeln.

Was alles möglich ist, man lernt nie aus: Lesen sie hier mehr.

Für den mutmaßlichen Frauenmörder gilt die Unschuldsvermutung.

 

So und wenn ein mutmaßlicher Frauenmörder, auch aus der Haft heraus klagt, hat man diesen zu löschen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Wenn er auch in U – Haft sitzt, gilt die Unschuldsvermutung.

 

Täterschutz statt Opferschutz.

Opfer haben keine Rechte, Täter schon: Egal was mit anderen geschieht, es gibt nur den Fall. Der Täter hat Recht auf Geld – die Medien werden alle wohl verurteilt, die dieses geschrieben haben, oder schreiben: immer mehr Anwälte kommen und klagen diese.  Was die Medien zahlen müssen. Da wird einem schlecht. Ein mutmaßlicher Frauenmörder der zwar in U – Haft sitzt, es gilt aber trotzdem die Unschuldsvermutung.

So schaut es aus: Wir haben die Konsequenzen gezogen, wie sehen sie nun hier. Bleiben sie dran. Es wird spannend und helfen sie uns in dem sie für die Inhalte zahlen und auch spenden.

Die Politi…