Das Urteil in diesem Fall soll aber noch nicht rechtskräftig sein? Deshalb soll?
Der Geschworenensenat soll die Frau schuldig gesprochen haben?: 20 Jahre Haft plus Einweisung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Eine andere Mutter soll vor Gericht gestanden sein, weil ein Abhörgerät in einem Teddybären ihres Sohnes eingenäht worden sei?
Hier geht es um einen Rechtsstreit getrennter Elternteile.
Das Bezirksgericht ignorierte die Tonaufnahmen mit der Begründung, dass sie illegal zustande gekommen seien. Diese Entscheidung ist inzwischen vom Landesgericht aufgehoben worden. Die Mutter habe ihrem sieben Jahre alten Sohn durch verbale Bedrohungen, Beschimpfungen und sonstige Erniedrigungen seelische Qualen zugefügt. So steht es kurz und allgemein gefasst im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt.
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